Hattingen/Sprockhövel/EN-Kreis. Bis zum 19. Januar 2025 haben Betroffene noch Zeit, ihren alten Papier-Führerschein umzutauschen. Welche Jahrgänge diesmal an der Reihe sind.
Der Countdown läuft: Noch bis zum 19. Januar haben Betroffene aus den Jahrgängen 1971 oder später Zeit, ihre alten (Papier-)Führerscheine umzutauschen – möglich ist das beim Bürgerbüro oder bei der Führerscheinstelle des EN-Kreises.
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Der EN-Kreis klärt auf: Personen dieser Altersgruppen sind gesetzlich aufgefordert, einen Umtausch in einen EU-Kartenführerschein auf den Weg zu bringen. Ihre Frist hierfür läuft am 19. Januar 2025 ab. Die Gebühr für den neuen Führerschein, der direkt von der Bundesdruckerei zugeschickt wird, beträgt 30,40 Euro.
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„Noch sind es bis zur Frist zwar noch mehr als acht Wochen. Allerdings erwarten wir zum Jahresende im Vergleich zum Sommer erneut sechsmal mehr Anträge. Dies verlängert die Zeiten des Bearbeitens sowohl bei uns als auch bei der Bundesdruckerei“, macht Christian Götte. Leiter der Führerscheinstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises, deutlich.
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Wer 1971 oder später geboren ist und am 20. Januar keinen Kartenführerschein hat, ist mit einem ungültigen, weil abgelaufenen Dokument unterwegs und riskiert eine Ordnungswidrigkeit.
Bei den Papierversionen ist der Umtausch nun nahezu abgeschlossen – ab Mitte Januar 2025 dürften diese nur noch bei Bürgerinnen und Bürgern, die vor dem Jahr 1953 geboren wurden, in der Tasche sein. Die Frist für diese Jahrgänge läuft noch bis Januar 2033.
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So sind die Fristen für Kartenführerscheine
Gefordert nach der aktuellen Umtauschaktion die Inhaber von Kartenführerscheinen, die zwischen 1999 und dem 18. Januar 2013 hergestellt worden sind.
Hier gelten folgende zeitliche Vorgaben für den Umtausch: 19. Januar 2026 für die Ausstellungsjahre 1999 bis 2001; 19. Januar 2027 für die Ausstellungsjahre 2002 bis 2004; 19. Januar 2028 für die Ausstellungsjahre 2005 bis 2007; 19. Januar 2029 für das Ausstellungsjahr 2008; 19. Januar 2030 für das Ausstellungsjahr 2009; 19. Januar 2031 für das Ausstellungsjahr 2010; 19. Januar 2032 für das Ausstellungsjahr 2011. Für den Ausstellungszeitraum 2012 bis einschließlich 18. Januar 2013 lautet die Frist bis zum 19. Januar 2033.
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