Hattingen. Ein 23-jähriger Hattinger wurde mit 49 Gramm Cannabis erwischt und plädierte vor Gericht auf Eigenbedarf. Zu Recht? So lautet das Urteil.

Mit 49 Gramm Cannabis wurde ein junger Mann in Hattingen erwischt - das war fast doppelt so viel wie unterwegs erlaubt. Dennoch plädierte der Hattinger auf Eigenbedarf. Zu Recht?

Mit dem Fall hatte sich bereits vor einigen Tagen das Schöffengericht in Hattingen beschäftigt, nun fiel das Urteil. Mit einer Geldstrafe alleine sei der Angeklagte nicht zu beeindrucken, stellte das Gericht fest und verhängte auch noch eine Freiheitsstrafe. 

Seit 2016 musste sich der angeklagte 23-Jährige bereits achtmal vor Gericht verantworten, sechsmal ging es dabei um Drogendelikte. Auch dieser Fall lag nicht anders. Und das, obwohl sich der junge Mann noch in der Bewährungszeit der Strafe befand, die er im vergangenen Jahr bekommen hatte.

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Mit 49 Gramm Haschisch wurde er am 28. Juni 2023 am Ende eines kleinen Trampelpfades in der Nähe der Holthauser Straße/Pannhütter Straße von der Polizei abgefangen. Mehr Rauschgift hatte er dabei als die mittlerweile erlaubten 25 Gramm. Die Beamten fanden außerdem eine Feinwaage, Verpackungsmaterial und zwei Telefone. Eins davon war mit Alufolie umwickelt. Auf diese Weise ist man abgeschirmt und nicht erreichbar.

Zeuge erklärte, er habe damals Haschisch kaufen wollen

Für einen Polizisten, der am ersten Verhandlungstag als Zeuge aussagte, waren all‘ die Utensilien ein deutliches Zeichen, dass der Angeklagte mit dem Stoff handeln wollte. Den Punkt sah das Schöffengericht als nicht eindeutig erwiesen an. Und das, obwohl am zweiten Verhandlungstag ein polizeilich vorgeführter Zeuge erklärte, er habe damals Haschisch kaufen wollen. Genau den Ort und den Zeitpunkt habe er von einem Bekannten bekommen, den er aus der Schulzeit kannte. Allerdings traf er – außer dem Angeklagten – ebenfalls die Polizei an.

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Klar wurde, dass das Ende des Trampelpfades ein bekanntes Fleckchen für Drogenkonsumenten ist. Das hob auch der Anwalt hervor und wies auf die veränderte Gesetzeslage hin. Die erlaube ja den Besitz von 25 Gramm Haschisch. Er fand in seinem Plädoyer, dass eine Geldstrafe in diesem Fall vollkommen ausreiche.

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Das sah der Staatsanwalt anders. Was besonders schwer wiege, seien die vielen einschlägigen Vorstrafen des 23-Jährigen. Die letzte Tat liege zwar schon ein Jahr zurück und seitdem sei er nicht mehr aufgefallen. Aber dass er immer wieder wegen derselben Delikte vor Gericht stehe, wiege schon schwer. Er forderte eine Geldstrafe von 1500 Euro und eine fünfmonatige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle.

Fünf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung plus Geldstrafe

Das Urteil des Schöffengerichts fiel dann etwas milder aus als das vom Staatsanwalt geforderte Strafmaß: fünf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung plus einer Geldstrafe von 1000 Euro. „Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass ein Handel mit Drogen nicht nachzuweisen ist“, erklärte Richter Johannes Kimmeskamp. Besonders ins Gewicht fielen aber die vielen einschlägigen Vorstrafen, die der 23-Jährige habe.

Das neue Cannabis-Gesetz

Das neue Cannabis-Gesetz bringt für die Justiz mehr Arbeit mit sich. Denn in Teilen wurde der Konsum am 1. April dieses Jahres legalisiert. Das heißt für NRW: Es müssen ungefähr 9000 Fälle neu bewertet werden.

Für Hattingen ist die Überprüfung nicht neu. „Das machen wir schon seit einigen Monaten. Für uns waren das bisher circa 20 bis 30 Fälle“, erklärt Johannes Kimmeskamp, Richter am Hattinger Amtsgericht.

Die Gemengelage sei groß. Denn jeder Fall muss einzeln bewertet werden: Zum Beispiel, ob es Bewährungsstrafen gab oder Haftstrafen. Es müsse immer die mildeste Strafe angesetzt werden, so schreibe es das Gesetz vor.

Die Auflage betrifft alle Fälle, die noch nicht vollkommen abgeschlossen sind. In einigen Fällen wird das Strafmaß möglicherweise reduziert oder ganz aufgehoben.

Für die jüngste Strafe, die vor einem Jahr verhängt wurde, gelte noch die Bewährungszeit und der Angeklagte müsse sich schon wieder wegen eines Drogendeliktes vor Gericht verantworten. Allerdings sahen die beiden Schöffen und der Richter für die Zukunft eine „nicht so schlechte Prognose“, für den Angeklagten, so dass ihnen das Strafmaß als angemessen erschien.

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