Hattingen. Als ein 60-Jähriger seinen Pkw auf einem Hattinger Parkplatz rückwärts ausparkt, knallt es. Hat er sich danach unerlaubt vom Unfallort entfernt?
Schwungvoll setzte ein 60-jähriger Hattinger seinen Wagen beim Ausparken auf einem Hattinger Parkplatz zurück. Dann knallte es. Ein Jahr später steht der Mann vor Gericht.
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Dort schildert eine Zeugin, was sich am 25. November vergangenen Jahres zugetragen hat, gegen 19.44 Uhr. Weil sich der 60-jährige Hattinger nach jenem Knall unerlaubt vom Unfallort entfernt haben soll, musste er sich jetzt vor Gericht verantworten.
Nur eine kleine Delle in der Stoßstange gesehen
„Er ist dann aus dem Wagen ausgestiegen, wieder eingestiegen und hat auch noch zu mir geguckt“, sagt die Zeugin, die den Vorfall beobachtet hatte. Auf den ersten Blick habe man an dem beschädigten Wagen „nichts Weltbewegendes“ gesehen, nur eine kleine Delle in der Stoßstange. „Aber man weiß ja nie, ob mit der Elektronik was passiert ist. Als Normalbürger würde ich mir die Frage stellen, ob ich das beurteilen kann.“
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Zu dem Zeitpunkt sei sein Mandant in einer persönlich schwierigen Situation gewesen, erklärte der Anwalt. Er sei vielleicht überfordert gewesen. „Außerdem war es ja dunkel. Und, wenn er keinen Schaden gesehen hat, warum soll er dann bleiben?“ fragte der Verteidiger. Im Übrigen sei sein Mandant ein völlig unbescholtener Mann. „Ich plädiere dafür, das Verfahren einzustellen.“
„Die Frontstoßstange sah verzogen aus, ging so leicht runter und es gab einen Lackschaden.“
Die geschädigte 60-Jährige sagte als Zeugin aus, dass sie auf dem Parkplatz nach ihrer Rückkehr gedacht habe: „Na, da scheint etwas zu sein. Die Frontstoßstange sah verzogen aus, ging so leicht runter und es gab einen Lackschaden.“ Auch die Polizei sei vor Ort gewesen und habe sich den Schaden angesehen. Es sei ein Dienstfahrzeug gewesen, sie habe eine Schadensmeldung an die Leasinggesellschaft gemacht- „und es hat dann noch zwei Monate gedauert, bis ich einen Termin bekommen habe“.
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Inzwischen sei der Wagen für sie aber ausgetauscht worden. Sie habe den Pkw nicht mehr, sondern einen neuen von der Leasinggesellschaft bekommen. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, des Verteidigers und des Angeklagten wurde das Verfahren nach Paragraf 153 a, Absatz 2, vorläufig eingestellt - unter folgender Auflage, die der Richter verkündete: „Wenn der Angeklagte 5000 Euro bezahlt hat, ob sofort alles oder in monatlichen Raten von 834 Euro, dann ist das Verfahren komplett eingestellt.“