Hattingen. Zwei Brüder geraten aneinander. So gewaltig, dass es zur Prügelei kommt. Was indes unklar ist: Wer hat angefangen?
Streit kommt in den besten Familien vor. „Das ist nichts Ungewöhnliches. Aber dass zwei Brüder hier vor Gericht sitzen, das ist doch wirklich selten“, wunderte sich Richter Johannes Kimmeskamp. Es ging um eine Prügelei im Februar dieses Jahres. Bei der der eine dem anderen mächtig was auf die Nase gab. Details.
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Eigentlich fing alles ganz harmlos an zwischen den Brüdern, die seit langem immer wieder im Zwist liegen. Der Angeklagte C. zog für ein paar Tage in die Wohnung, in der auch sein Bruder R., ein Student, wohnt. Das missfiel dem Bruder zwar, aber er nahm es hin. Am besagten Tag ging R. in die Küche, um Essen zu kochen und schaltete das Radio ein, weil er Musik hören wollte. Da kam der Angeklagte in die Küche und fragte, was das eigentlich soll. Es kam zu einem Gerangel, bei dem auch das Handy des Angeklagten zu Bruch ging.
„Ich stützte mich mit der linken Hand ab, weil ich taumelte und habe meinem Bruder dann mit dem Handballen einen Stoß vors Gesicht gegeben.““
„Ich merkte dann, dass ich das Gleichgewicht nicht mehr halten konnte, stützte mich mit der linken Hand ab, weil ich taumelte und habe meinem Bruder dann mit dem Handballen einen Stoß vors Gesicht gegeben“, schilderte C. „Mein Bruder war einfach nicht mehr Herr seiner Sinne.“ Dann sei dieser in sein Zimmer gegangen und habe die Polizei gerufen.
Was genau zu dem Dauerstreit in der Familie führte, erfuhr der Richter auch auf Nachfrage nicht. „Ich kann das nicht verstehen, wie man dann tatsächlich eine Anzeige erstatten kann“, sagte der Angeklagte. „Ich halte das nicht für sinnvoll und hab‘ für mich versucht, das Geschehene aufzuarbeiten.“
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Bruder R., der als Zeuge befragt wurde, schilderte den Vorfall fast identisch. „Ich habe einen Schlag ins Gesicht bekommen und gesagt, er solle das Haus verlassen. Das hat er aber nicht getan. Dann bin ich in mein Zimmer gegangen und habe die Polizei gerufen. „Meine Nase war angebrochen, geschwollen und lange Zeit blau.“ Ein Polizist, der nach der Tat vor Ort war, erklärte, dass die Schilderungen identische Inhalte hätten, aber man nicht wisse, wie die Rollenverteilung war.
„ Wie man wegen eines solchen Streits Polizei und Gerichte in Bewegung setzen kann, versteh‘ ich nicht.“
Da es für den Angeklagten im Vorfeld einen Strafantrag gegeben hatte, der ihn aufforderte, 500 Euro zu zahlen, schlug Richter Kimmeskamp vor, die Angelegenheit doch auf diese Weise aus der Welt zu schaffen. Damit war der Angeklagte, der ohne Verteidiger erschienen war, absolut nicht einverstanden. Er habe bei der Rangelei nicht zurückgeschlagen und sei damals körperlich gar nicht in der Lage gewesen, sich zu verteidigen. „Wie man wegen eines solchen Streits Polizei und Gerichte in Bewegung setzen kann, versteh‘ ich sowieso nicht“, sagte er wiederholt.
Richter Johannes Kimmeskamp kam dann zu dem Schluss, dass der Angeklagte freigesprochen werden muss. Es sei letztlich nicht zu klären, wie der konkrete Ablauf der Streiterei gewesen war.