Hattingen/Sprockhövel/Witten/EN-Kreis. Die Nachfrage nach dem Kleinen Waffenschein wird immer größer in Hattingen, Sprockhövel und Witten. So bewertet die Polizei die Entwicklung.

Die Zahlen sind eindeutig: Immer mehr Menschen beantragen einen Kleinen Waffenschein. Ein Grund zur Sorge? Das sagt die Polizei.

Aktuell haben 3493 Personen im EN-Kreis einen Kleinen Waffenschein (Stand Ende Juli 2024) – das ist ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren.

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Besonders auffällig ist die Entwicklung seit dem Jahr 2021, als etwa 2800 Personen einen solchen Waffenschein hatten. Im darauffolgenden Jahr stieg die Zahl der ausgestellten Scheine um mehr als 58 Prozent. Bis zum Jahr 2023 hat sich diese Zahl nochmals verdoppelt.

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Trotz deutlichem Anstieg der Anträge schwankt gleichzeitig die Anzahl der Besitzerinnen und Besitzer des Kleinen Waffenscheins im Kreis. Das liegt daran, dass nicht nur Personen den Schein beantragen, sondern es auch welche gibt, die ihn freiwillig wieder abgeben oder ihn abgeben müssen. Konkrete Zahlen der abgegebenen KWS liegen nicht vor.

Zusammenhang mit Sicherheitsbedürfnis

Die Erfahrungen zeigen, dass die Zunahme der Anträge auf Kleine Waffenscheine mit der medialen Berichterstattung über Sicherheitsthemen zusammenhängt, erklärt Polizeisprecher Christoph Neuhaus. In Zeiten, in denen das Thema Sicherheit verstärkt in den Medien diskutiert werde, kann das subjektive Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung steigen. Ein Zusammenhang zwischen dem Anstieg der Anträge und der Zunahme der Kriminalität könne aber nicht nachgewiesen werden, da die Kriminalitätsrate im EN-Kreis seit dem Jahr 2023 insgesamt rückläufig sei.

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Christoph Neuhaus weist darauf hin, dass Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben, wie das Tragen der Waffe bei öffentlichen Veranstaltungen oder das Benutzen außerhalb des befriedeten Besitztums, strafrechtlich verfolgt werden. Im Falle eines Missbrauchs ist auch ein Entzug möglich. Grundsätzlich berge der Umgang mit Waffen immer ein gewisses Risiko, besonders wenn die rechtlichen Vorgaben nicht beachtet werden. So bleibt fraglich, ob der Besitz eines kleinen Waffenscheins tatsächlich zu einem gesteigerten Sicherheitsgefühl der Menschen führt – oder eher Gefahren durch unsachgemäßen Umgang mit der Waffe entstehen.

Probleme für AfD-Mitglieder

Aufgrund der politischen Neutralität des Staates werden Antragstellerinnen und Antragsteller des KWS nicht nach der politischen Orientierung oder Parteizugehörigkeit befragt. Aber wenn die zuständige Behörde Kenntnis etwa von einer AfD-Mitgliedschaft eines Waffenbesitzers erhält, wird dies gemäß der aktuellen Rechtsprechung bei der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung berücksichtigt. Da es jedoch auch wichtige Gründe geben kann, die den Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis rechtfertigen, ist in solchen Fällen immer eine Einzelfallentscheidung nötig.

Stichwort: Kleiner Waffenschein

Der Kleine Waffenschein berechtigt Personen zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (sogenannte PTB-Waffen) außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums. Diese Waffen dürfen ausschließlich dann geführt werden, wenn sie das Zulassungsgesetz der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) erfüllen.

Der Erwerb eines Kleinen Waffenscheins wird insbesondere dann notwendig, wenn man die Waffe außerhalb des eigenen Grundstücks mit sich führen möchte. Das Benutzen der Waffen außerhalb der Wohnung, der Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums ist – außer in Fällen der Notwehr und des Notstandes – verboten.

Die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz als verfassungsrechtlicher Verdachtsfall eingestuft. Diese Einstufung wurde am 13. Mai dieses Jahres durch das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigt. Das hat zur Folge, dass AfD-Mitglieder ihre Waffen abgeben müssen, wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf in zwei Verfahren entschieden hat. Durch die Mitgliedschaft in einer Partei, die als verfassungsrechtlicher Verdachtsfall eingestuft wird, lasse sich eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit vermuten.

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Der Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis sind Fälle von AfD-Mitgliedern mit Kleinem Waffenschein bekannt. Derzeit werde laut Christoph Neuhaus geprüft, inwieweit der Besitz widerrufen werden muss und verweist auf laufende Verfahren.