Hattingen. Gewalttat in Hattingen: Bei einer Prügelei geht eine Autoscheibe zu Bruch – und ein Velberter (42) prügelt mit einem Hammer auf sein Opfer ein.
Das Vorstrafenregister des fast zwei Meter großen Hühnen ist lang. Immer wieder geriet der 42-Jährige mit dem Gesetz in Konflikt, mal ging es um Drogen, mal um Körperverletzung, mal um Sachbeschädigung. Auch zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe wurde der Velberter bereits verurteilt. Und dann kam es zu einer Gewalttat in Hattingen.
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Der Vorfall ereignete sich am 27. April 2021 an der Schulstraße in Hattingen. Der Angeklagte schilderte den Verlauf der Attacke nun beim Prozess vor dem Amtsgericht: Er selbst habe auf einer Baustelle in Linden gearbeitet, als sein Sohn ihn angerufen habe. Dieser erzählte dem Angeklagten dann im Telefonat, dass ein Bekannter die Türe eines Kumpels des Vaters aufgebrochen habe. Auch der Kumpel war zunächst in dem Prozess angeklagt, das Verfahren gegen ihn wurde aber abgetrennt
Der 42-Jährige fuhr sofort zur Schulstraße und traf auf sein späteres Opfer. Dann ging eine Prügelei los, eine Autoscheibe ging zu Bruch, ein Golfschläger kam zum Einsatz.
Verfahren wurde abgetrennt
Zwei Männer waren zu Beginn der Verhandlung angeklagt. Nach einem Rechtsgespräch, bei dem die beiden Angeklagten und die Öffentlichkeit den Gerichtssaal verlassen mussten, gab Richter Johannes Kimmeskamp dann bekannt, dass das Verfahren gegen den zweiten Angeklagten abgetrennt wird und zu einem späteren Zeitpunkt gesondert geführt wird.
Da der Angeklagte gerade von seiner Baustelle kam, holte er einen Hammer aus dem Wagen und ging auf den Geschädigten los. Der lag bereits am Boden, aber der Angeklagte stoppte nicht, sondern schlug gleich mehrfach zu. Er traf den Mann am Schienbein und zertrümmerte es. Ein offener Bruch war die Folge der brutalen Attacke. Auch der Angeklagte erlitt bei der Prügelei Verletzungen.
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Das Opfer, das im Gericht als Nebenkläger auftrat, musste im Krankenhaus operiert werden und schilderte vor Gericht die Auswirkungen der Schläge, die es bis heute spürt. Er könne keinen Sport mehr machen, sagt der Mann, und habe bis zum heutigen Tag heftige Schmerzen in dem verletzten Bein.
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Der Staatsanwalt beleuchtete in seinem Plädoyer die Situation des Angeklagten: Das Vorstrafenregister sei tatsächlich enorm und man müsse feststellen, dass man nicht von Notwehr sprechen könne, als der 42-Jährige auf den Geschädigten einschlug. Denn der habe ja bereits am Boden gelegen. Der Täter habe tatsächlich „ein bewegtes Leben hinter sich, sei auch in früheren Zeiten in einer Erziehungsanstalt untergebracht gewesen“. Er habe aber das Gefühl, dass der Angeklagte jetzt versuche, die Füße stillzuhalten. „Das soll er auch tun“, riet er ihm. Für die Tat sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten bis zu zwei Jahren vor. „Ich fordere eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit Bewährung und 100 Sozialstunden.“
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Anwalt Clemens Louis wollte für den Angeklagten unbedingt eine Bewährungsstrafe, weil dieser auf einem guten Weg sei und im Herbst eine Ausbildung beginnen würde. Genau das hat er mit dem Urteil erreichen können.
Der Bewährungshelfer stellte dem Velberter eine günstige Sozialprognose aus. Er sei zurzeit frei von Drogen und auf einem guten Weg. Das hat ihm eine erneute Zeit hinter Gittern erspart – wenn er denn in den nächsten drei Jahren straffrei bleibt.
Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten und einer Bewährungszeit von drei Jahren. Außerdem muss er 100 Sozialstunden ableisten.