Hattingen. Ein Polizist steht bald in Hattingen vor Gericht. Sein Polizeihund hat eine Seniorin übel zugerichtet. Jetzt sollen viele Fragen geklärt werden.
Der Fall des Polizeihundes, der vor einem Jahr in Hattingen eine Seniorin angefallen und verstümmelt hat, kommt jetzt vor Gericht. Verantworten muss sich der Polizeihundeführer. In der kommenden Woche startet der Prozess am Amtsgericht.
Der Hattinger Polizist, der aber nicht in Hattingen arbeitet, wird noch im September vor Gericht stehen. Fast ein Jahr ist dann der Angriff seines Hundes auf eine Seniorin her. Bisher ist ein Verhandlungstag anberaumt. Am kommenden Mittwoch, 18. September, ab 9 Uhr wird am Amtgericht in Hattingen öffentlich verhandelt, heißt: auch interessierte Zuschauer sind erlaubt. Zahlreiche Zeugen sind geladen, um zu helfen aufzuklären, was damals im Rauendahl passierte.
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Der Diensthund, ein belgischer Schäferhund, hatte die damals 73-Jährige auf einem Parkplatz unvermittelt angegriffen. Sein Herrchen hatte den Polizeihund nicht davon abhalten können, die Seniorin schwer zu verletzen. Und das, obwohl der Hund laut seiner Aussage eine Leine trug. Ob es die wirklich gab, wird unter anderem Gegenstand der Verhandlung vor Gericht sein. Das Opfer gab an, keine Leine gesehen zu haben.
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Die Seniorin war bei der Attacke übel zugerichtet worden. Sie musste mehrere Stunden notoperiert werden. Das Tier hatte die Hattingerin skalpiert, ihr Teile aus dem Arm gebissen. Die Ärzte hatten der 73-Jährigen großflächig Haut transplantieren müssen, vor allem an der Wunde am Kopf. „Sie wird nie wieder Haare haben“, hatte die Nichte des Opfers kurz nach dem Vorfall erklärt.
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Nun soll der Fall strafrechtlich aufgearbeitet werden. Angeklagt ist eine fahrlässige Körperverletzung. Weil der Tatvorwurf nicht extrem schwer wiegt, wird vor dem Einzelrichter und nicht vor dem Schöffengericht verhandelt. Erst nach einem Gerichtsurteil kann auch geklärt werden, ob den Polizisten auch dienstrechtliche Konsequenzen erwarten.