Hattingen. . Etwa 20 Mal im Jahr muss das Veterinäramt des Ennepe-Ruhr-Kreises Haltern ihre Tiere wegnehmen. Haltungsverbote kann das Amt auch aussprechen.
Verstöße gegen das Tierschutzgesetz können dazu führen, dass Menschen die Haltung eines Tieres verboten wird. Zuständig dafür ist in Hattingen das Veterinäramt des Ennepe-Ruhr-Kreises. Etwa 20 Haltern muss es im Jahr die Tiere entziehen – häufig direkt mehrere Tiere auf einen Schlag. Dr. Peter Richter, Leiter des Veterinäramtes erklärt, wie es dazu kommt und was dann geschieht.
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In den ersten vier Monaten des Jahres wurden Haltern im Ennepe-Ruhr-Kreis bereits 50 Katzen und vier Hunde entzogen, sagt der Amtstierarzt. Nicht selten sind Fälle so genannter Tier-Messies darunter. In den vergangenen Jahren habe es zum Beispiel einen Fall gegeben, in dem 100 Kaninchen sichergestellt wurden oder einen anderen mit 30 Pferden und mehreren Eseln auf einen Schlag.
Tierwohl im Auto gefährdet
Auch wenn Hunde im überhitzten Auto zurückgelassen wurden, wie jetzt der Fall eines 52-jährigen Hattingers in Jülich, führte das in den vergangenen Jahren bereits zur Sicherstellung des Tieres. „Es sind aber immer Einzelfälle, jeder wird für sich betrachtet“, erklärt Peter Richter. Der Amtstierarzt betont, dass auch eine kurze Zeitspanne im Auto schon ausreichen kann, um ein Tier in Gefahr zu bringen. Er erinnert sich an Fälle, in denen der Hund bereits nach einer halben Stunde im Auto komplett eingespeichelt war.
Weil Hunde nicht schwitzen, lecken sie sich bei zu großer Hitze ab, um sich durch den Speichel zu kühlen, weiß der Experte. Durch den hohen Flüssigkeitsverlust komme es so häufig zum Kreislaufversagen.
Vernachlässigung und Verhaltensstörungen
Das Veterinäramt hat die Möglichkeit, den Haltern Tiere wegzunehmen, wenn das Tierwohl gefährdet ist. Geregelt ist das im Tierschutzgesetz: „Paragraf 16 a und 2 des Tierschutzgesetzes sind da unsere Waffen“, sagt Richter. Das Tier kann entzogen werden, wenn es „erheblich vernachlässigt ist oder schwerwiegende Verhaltensstörungen aufzeigt“. Ein Tier kann aber auch wohlgenährt sein und trotzdem führen schlechte Haltungsbedingungen zur Einziehung. „Das kommt in 30 bis 40 Prozent der Fälle so vor“, sagt Richter. Kaum nachzuweisen sei, wenn Hinweise eingehen, ein Hund werde nicht häufig genug ausgeführt, beschreibt der Arzt die Grenzen des Überprüfbaren.
Steht aber eine Vernachlässigung fest, bringt das Amt das Tier pfleglich unter – übrigens auf Kosten des Tierhalters. Bei Hunden und Katzen arbeitet der EN-Kreis in der Regel mit dem Tierheim Witten zusammen. Das stellt eine Rechnung an den Kreis, der zahlt zunächst und versucht dann, das Geld vom Halter des Tieres wiederzubekommen. „Allerdings bleiben wir häufig auch auf den Kosten sitzen, weil es oft Halter sind, die selbst kaum Geld haben“, erläutert der Amtstierarzt. Aber, betont er, „wir würden nie ein Tier nicht wegnehmen, weil wir Angst vor den Kosten haben“.
Auflagen für Tierhalter und Einspruchsrecht
Dem Halter kann zur Auflage gemacht werden, die Haltungsbedingungen zu verbessern. Im schlimmsten Fall spricht das Veterinäramt aber auch Halteverbote aus. Die gelten immer für einzelne Tierarten. Damit kann jemandem, der beispielsweise einen Hund vernachlässigt, aber ein Pferd gut pflegt, die Haltung von Hunden verboten werden, während er weiter Pferde halten darf.
Das Haltungsverbot ist nicht zeitlich befristet. Nach fünf Jahren kann der Betroffene aber einen Antrag stellen, wieder ein Tier halten zu dürfen. Dann prüft das Kreisveterinäramt und entscheidet erneut. Nicht selten sei das Verbot in der Vergangenheit aber bestehen geblieben, weiß Richter. Halter haben übrigens auch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Amtes vorzugehen – dann entscheidet das Verwaltungsgericht in Arnsberg.