Hattingen. Ab 2026 werden noch mehr Kinder bis nachmittags in der Schule sein. Aktuelle Betreuungszahlen und wie Hattingen den Rechtsanspruch umsetzen will.

Hattingens Grundschule Oberwinzerfeld soll zum neuen Schuljahr eine siebte Gruppe im Offenen Ganztag (OGS) erhalten. Neue Räumlichkeiten gibt es dafür nicht, sondern eine andere Lösung. Die hat dabei auch Modellcharakter für die Stadt, um den Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz an den einzelnen Schul-Standorten zu erfüllen, der ab dem Jahr 2026 gilt.

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Räume in Schulgebäuden nicht nur für bestimmte Zwecke, sondern multifunktional zu nutzen: Dieses Konzept verfolgt Hattingens Schuldezernent Matthias Tacke schon seit Jahren. Schule und OGS als gleichberechtigte Puzzleteile zu begreifen und zusammenführen: Mit diesem Ansatz will er die durch die zunehmende Nachfrage nach OGS-Betreuung entstehenden Raumprobleme in den Grundschulen lösen - und den Bedarf im Zuge des ab August 2026 in Kraft tretenden Rechtsanspruchs noch dazu. „Das ist das, wo wir hin wollen und hin müssen“, sagt er. „An allen Standorten.“

Im Oberwinzerfeld gehen Grundschule und Offener Ganztag neue Wege

Seit 2020 ist an der Grundschule Oberwinzerfeld dabei ein Pilotprojekt gestartet, dort gehen Grundschule und Offener Ganztag neue Wege: In der Schule werden Fachräume, Betreuungsräume und Klassenräume zur Betreuung genutzt - mit thematischen Schwerpunkten. Da würden die einen Zimmer etwa als Ruheraum genutzt, andere zum Bauen oder zum Spielen, erläutert Tacke. Und kündigt an, dass die ersten Erfahrungen der Mitarbeitenden am Standort mit diesem Pilotprojekt in den nächsten Wochen bis Monaten der Öffentlichkeit vorgestellt werden sollen.

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An der Grundschule Oberwinzerfeld gibt es dabei ein offenes Betreuungskonzept. Für ein solches „spricht bei einer multifunktionalen Raumnutzung natürlich auch vieles“, sagt Matthias Tacke. Er wolle aber den Teams an den einzelnen Standorten die Möglichkeit geben, unter bestimmten Rahmenbedingungen eigenständig pädagogische Konzepte für ihren jeweiligen Standort zu erarbeiten.

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Matthias Tacke glaubt, dass der zusätzliche Bedarf an OGS-Plätzen mit dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs zwar weiter ansteigen wird - dies allerdings moderat. Grundsätzlich sieht er Hattingen insgesamt schon jetzt gut aufgestellt, denn: „Wir haben hier ja schon immer bedarfsbezogen Plätze geschaffen und vergeben.“ Und in den letzten Jahren sei zu jedem neuen Schuljahr zudem mindestens eine neue OGS-Gruppe eröffnet worden, um dem jeweiligen aktuellen Bedarf auch gerecht zu werden. In Hattingen hatte der Rat der Stadt die Verwaltung nämlich bereits Ende 2019 beauftragt, allen Kindern, die für eine OGS-Betreuungsmaßnahme angemeldet werden und die städtischen Kriterien (alleinerziehend und berufstätig; beide Eltern berufstätig; pädagogische Gründe) erfüllen, ab 2020/21 auch einen Platz in den OGS-Betreuungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.

Ein großes Problem: ausreichend Fachkräfte zu finden

Ein großes Problem allerdings sieht Hattingens Schuldezernent mit dem näher rückenden OGS-Rechtsanspruch trotz allem auf die Stadt zukommen: ausreichend Fachkräfte zu finden. Zumal der Bedarf an diesen mit dem Ausbau des OGS-Angebotes ja nicht nur in Hattingen steigt. Dazu gingen etliche OGS-Kräfte in Hattingen in den nächsten Jahren in den Ruhestand. Berechnungen zufolge, so der Schuldezernent, „gehen wir davon aus, bis zur vollständigen Umsetzung des Rechtsanspruches 15 Fachkraftstellen besetzen zu müssen“.

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Angesichts des Mangels an Erzieherinnen und Erziehern auf dem Arbeitsmarkt sei Hattingen als städtischer Träger im Jahr 2023 daher mit der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher gestartet. Das sogenannte PiA-Modell verzahnt dabei eine schulische Ausbildung mit einer integrierten beruflichen Tätigkeit und einer festen Vergütung. Matthias Tacke sagt: „Wir beabsichtigen in den kommenden Jahren stets zwei neue Auszubildende für unsere Standorte zu gewinnen.“

Rechtsanspruch und Versorgungsquote

Um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab 2026 zu erfüllen, müssten für mindestens zwei Drittel der Grundschüler Plätze vorhanden sein. Davon gehen verschiedene Studien aus. Die Stadt Hattingen war in ihren Berechnungen im Jahr 2022 sogar davon ausgegangen, dass 90 Prozent der Eltern den Rechtsanspruch ihrer Kinder auf einen OGS-Platz wahrnehmen.

Zum Beginn des laufenden Schuljahres (Stand: 15.10.2023) sieht in Hattingen die OGS-Versorgungsquote an den einzelnen Schulstandorten dabei so aus (in Klammern die Quote der betreuten Grundschüler/innen, wenn die Kinder in der Übermittagsbetreuung mit eingerechnet werden):

Grundschule Alt-Blankenstein: 50 Prozent (79 Prozent)
Grundschule Bredenscheid: 48 Prozent (68 Prozent)
Grundschule Bruchfeld: 56 Prozent (74 Prozent)
Grundschule Erik-Nölting: 46 Prozent (61 Prozent)
Grundschule Heggerfeld: 50 Prozent (63 Prozent)
Grundschule Holthausen: 61 Prozent (85 Prozent)
Grundschule Oberwinzerfeld: 52 Prozent (63 Prozent)
Grundschule Niederwenigern Nikolaus Groß: 68 Prozent (86 Prozent)
Grundschule Weiltor St. Franziskus: 35 Prozent (41 Prozent)

Die vollständige Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Platz im Offenen Ganztag ist dabei im August 2029 erreicht. Bund und Länder haben sich dabei darauf geeinigt, dass jedes Kind, das ab dem Schuljahr 2026 eingeschult wird, in den ersten vier Jahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz bekommt.