Gladbeck. Zuletzt durften nur wenige Händler in Gladbeck sonntags öffnen. Warum Verdi gegen Gladbeck klagt. Die Verwaltung wehrt sich und will nachbessern.

Ein verkaufsoffener Sonntag, bei dem nur ein kleiner Teil der Geschäfte in der Innenstadt öffnen durfte – auch nach dem ersten Wochenende des Nikolausmarktes gibt es da noch viele Fragezeichen. Die Einzelhändler aus den Bereichen der Gladbecker City, die laut Gerichtsurteil nicht öffnen durften, sind immer noch sauer und fragen, wie es dazu kommen konnte. Andere Städte würden es doch auch schaffen, dass die Geschäfte sonntags öffnen dürfen.

Gabi Heib vom Home Store verwies auf den Bottroper Stadtteil Kirchhellen. Dort öffneten die Läden zuletzt anlässlich des Wintertreffs auf dem Johann-Breuker-Platz. Tatsächlich prüfe Verdi die Konzepte für die verkaufsoffenen Sonntage sorgfältig und zwar jeden einzeln, deshalb ließen sich auch nicht alle Städte über einen Kamm scheren, sagt Azad Tarhan, Gewerkschaftssekretär beim Verdi-Bezirk Mittleres Ruhrgebiet. Er bescheinigt der Stadt Gladbeck ein „mangelhaftes Konzept“ mit Blick auf den Nikolausmarkt.

Verdi: „Sorgen dafür, dass Recht und Gesetz umgesetzt werden“

In den Vorlagen fehlten grundlegende Dinge – etwa Angaben zu Besucherzahlen. Und wenn ein Konzept eben nicht den Regeln entspreche, dann klage Verdi. „Wir gucken einfach auf die gesetzliche Regelung und sorgen dafür, dass Recht und Gesetz umgesetzt werden“, sagt Tarhan. Eine Verantwortung, die eigentlich schon im Vorfeld bei den Städten liege.

Konkret bezieht er sich auf die Nachbarstädte Gelsenkirchen und Bottrop, dort seien die Konzepte ausgefeilter, Gelsenkirchen etwa reiche eine Übersicht der Besucherzahlen der vergangenen Jahre ein und auch beim angesprochenen Wintertreff in Kirchhellen seien entsprechende Zahlen geliefert worden, so seine Beispiele. Hier klage Verdi dann auch nicht.

Stadt Gladbeck nennt den Verdi-Vorwurf „befremdlich“

Die Verwaltung hatte sich dagegen auf den Standpunkt gestellt, dass das Oberverwaltungsgericht in einer Klage festgestellt habe, dass auf Prognoseberechnungen verzichtet werden könne. In der Vorlage heißt es dann auch nur, dass mit „beträchtlichen Besucherströmen“ zu rechnen sei. Das zeige zumindest die Erfahrung beim Appeltatenfest – schon allein, weil wegen der Pandemie solche Veranstaltungen in den vergangenen Jahren nicht stattfinden konnten.

Gegen den Vorwurf, ein mangelhaftes Konzept vorgelegt zu haben, wehrt sie sich. Christiane Schmidt, Kommunikationschefin im Rathaus, nennt diese Verdi-Aussage „befremdlich“ und widerspricht dem pauschalen Vorwurf. Wäre das Konzept derart mangelhaft gewesen, wie die Gewerkschaft sagt, so hätte das Gericht wohl kaum die Sonntagsöffnung in Teilen der Innenstadt genehmigt.

Beim Appeltatenfest hat Verdi nicht gegen die Sonntagsöffnung in Gladbeck geklagt

Noch einmal weist sie darauf hin, dass die Stadtverwaltung vor Gericht nicht verloren habe. Das zeige sich übrigens auch bei den Prozesskosten – Verdi müsse die Hälfte davon tragen. Und beim Appeltatenfest sei das Konzept ja stichhaltig gewesen, da habe Verdi gar nicht erst gegen die Sonntagsöffnung geklagt, erinnert Christiane Schmidt. Unabhängig davon sei man im Rathaus mit dem Urteil selbstverständlich nicht zufrieden gewesen, denn: „Verlierer waren am Ende die Händler, die sonntags nicht öffnen durften.

Bei Konzept und Begründung für den verkaufsoffenen Sonntag sei man in der schwierigen Lage gewesen, dass der Nikolausmarkt nach der Corona-Zwangspause erstmals mit neuem Veranstalter stattfindet. Man habe keine validen Zahlen gehabt, man habe vorsichtig kalkulieren müssen. „Wir können nicht von heute auf morgen einen Nikolausmarkt auf die Beine stellen, der 50.000 Besucher anzieht.“

Gladbeck will das Konzept des Nikolausmarktes überarbeiten und Veranstaltung ausweiten

Im Rathaus will man grundsätzlich am verkaufsoffenen Sonntag zum Nikolausmarkt festhalten. Im kommenden Jahr wird es also einen neuen Anlauf geben. Schon jetzt kündigt Christiane Schmidt an, dass es dafür den Versuch geben wird, sich mit einem erweiterten Konzept breiter aufzustellen. Dazu gehöre dann auch, die Veranstaltungsfläche zu erweitern. Außerdem habe man schon am ersten Veranstaltungswochenende auf die Besucherströme geachtet, werde das auch an diesem tun. Das soll bei der Argumentation im kommenden Jahr helfen.

Tatsächlich hat die Landesregierung die Sonntagsöffnung vor nicht allzu langer Zeit noch einmal vereinfacht. Im Ladenöffnungsgesetz heißt es nun, dass ein öffentliches Interesse ausreicht, um Geschäfte sonntags zu öffnen. Der Gesetzgeber führt sogar Beispiele auf – etwa in Verbindung mit Festen, Märkten, Messen oder ähnlichem. Dann müsse die Öffnung aber in räumlicher Nähe zum Veranstaltungsort gegeben sein.

Offener Sonntag soll auch den Standort Innenstadt stärken

Gerade diesen Punkt aber sah das Gericht nicht als gegeben an. Eine Karte der Stadt – einsehbar im Ratsinformationssystem – grenzt den rot eingefärbten Veranstaltungsort deutlich vom Rest der grün eingefärbten Innenstadt ab, in dem die Geschäfte öffnen sollten. Dort ist auf einen Blick erkennbar, dass die Veranstaltungsfläche nur einen Bruchteil des Bereichs ausmacht, in dem die Geschäfte öffnen sollten. Das Gericht hat deshalb letztlich nur die Öffnung im rot hinterlegten Bereich genehmigt.

Mit der Argumentation mit dem offenen Sonntag den Standort Innenstadt zu stärken – auch das sieht das Ladenöffnungsgesetz vor – habe sich das Gericht dagegen gar nicht mehr befasst, sagt Christiane Schmidt.

Nikolausmarkt öffnet wieder

Am bevorstehenden Wochenende öffnet der Nikolausmarkt vor dem Rathaus noch einmal seine Buden. Freitag, Samstag und Sonntag, können Gladbeckerinnen und Gladbecker noch einmal über den Markt bummeln und vorweihnachtliche Stimmung aufnehmen. Geöffnet sei der Markt an allen drei Tagen von 11 bis 19 Uhr, so Veranstalter Joachim Pawlenka. Als besonderen Programmpunkt hebt er den Besuch einer Falknerin hervor. Sie ist am Samstag von 12 bis 18 Uhr vor Ort und klärt über die Arbeit mit den Tieren auf. Außerdem ist die Speed-Tubing-Bahn geöffnet. Kinder können hier kostenlos rutschen.