Gladbeck. Ein Mann soll das Auto seiner Ex-Chefin gerammt haben. Der Prozess vorm Amtsgericht geht weiter. In einem Punkt sind sich die Zeugen einig.
An zwei Verhandlungstagen hat sich das Schöffengericht am Amtsgericht schon mit der Kollision zweier Autos auf der Otto-Hue-Straße in Gladbeck beschäftigt – ein dritter wird folgen. Denn auch beim Fortsetzungstermin ließ sich nicht klären, ob der Zusammenprall ein Versehen oder Absicht war.
Am 13. September 2021 hatte ein 45-Jähriger mit seinem Wagen das Auto seiner ehemaligen Chefin gerammt. Er behauptet, es sei ein „normaler“ Unfall gewesen, sie dagegen ist sicher, dass er ihren Wagen nach einer verbalen Auseinandersetzung mit Absicht gerammt hat.
Neuer Job? Die Ex-Chefin wollte Beweise sammeln vor dem Haus ihres Mitarbeiters
An diesem Morgen wollte die 52-jährige Frau vor dem Haus des Angeklagten Beweise dafür sammeln, dass der 45-jährige Sanitärmeister, der noch in ihrer Firma beschäftigt, aber nicht zur Arbeit gekommen war, schon einen anderen Job angenommen hatte. Sie filmte ihn, als er den Firmenwagen seines neuen Arbeitgebers belud, eine Freundin und ihr Neffe machten aus einiger Entfernung Fotos.
Lesen Sie auch
- Prozess. Messerstiche auf Bottroper Hochzeit: Haft für 22-Jährigen
- Wohnungsgesellschaft. Wechsel bei GWG: So geht’s für die Gladbecker Mieter weiter
- Standsicherheit. Hunde-Urin greift Straßenlaternen in Gladbeck an
- Statistik. Anzahl der Bevölkerung in Gladbeck ist weiter gesunken
Als der 45-Jährige seine Ex-Chefin bemerkte, stellte er sie deshalb aus dem Auto heraus zur Rede. Kurz darauf kam es zur Kollision. Der 45-Jährige fuhr zunächst weg, war aber zurück, als die Polizei eintraf. Die beiden Augenzeugen stützten am zweiten Verhandlungstag die Version der Geschädigten, allerdings widersprachen sich ihre Aussagen in einigen Punkten.
So will der 17-jährige Neffe der Frau, der hinter einem Gebüsch stand, aus der Distanz nicht verstanden haben, worum es bei dem Wortgefecht ging, die Freundin will aus der gleichen Entfernung jedes Wort verstanden haben. Sie berichtete zudem, der Angeklagte habe auch sie und den Neffen „angebrüllt“, als er sie entdeckte.
++ Folgen Sie der WAZ Gladbeck auch auf Facebook! ++
Sicher waren sich beide, dass der Angeklagte mit voller Absicht den Rückwärtsgang eingelegt hatte, um das Auto seiner Ex-Chefin zu rammen. Er habe in Fahrtrichtung gestanden, nicht wenden müssen. Fortsetzung folgt: Auf Antrag des Verteidigers und mit Zustimmung der Staatsanwältin ordnete das Gericht ein Sachverständigengutachten an, um die Frage „Absicht oder Versehen?“ klären zu lassen.