Essen/Bottrop/Gladbeck. Aus Ärger über einen verweigerten Tanz bei einer Bottroper Hochzeit hatte der 22-jährige Gladbecker zugestochen. Dafür muss er in Haft.
Ein verweigerter Tanz auf einer Bottroper Hochzeit soll der Grund für die lebensgefährlichen Messerstiche gewesen sein. "Ein nichtiger Anlass", hatte auch der Gladbecker Anil T. später eingesehen. Weil er zugestochen hatte, muss er laut Urteil des Landgerichtes Essen vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Die Richter erkannten auf versuchten Totschlag.
Eigentlich hatte die Hauptverhandlung gegen den Gladbecker aus dem Ortsteil Butendorf am 9. Mai in einer ruhigen Atmosphäre begonnen. Am Montag sicherten aber wieder zahlreiche Polizisten den Saal. Auch dafür hatte Anil T. selbst gesorgt.
Angeklagter stellte sich der Polizei
Nach den Stichen auf der Hochzeit am 27. Dezember 2021 hatte er zunächst die Flucht ergriffen, sich einen Tag später aber in Begleitung seines Anwaltes der Polizei gestellt.
Er kam zwar zunächst in Untersuchungshaft, kurz danach setzte die Justiz den Haftbefehl aber gegen Zahlung einer Kaution außer Vollzug. So kam Anil T. am 9. Mai als freier Mann in den Gerichtssaal. Das änderte sich wenige Tage später, weil er an einer Messerstecherei in Gladbeck beteiligt gewesen sein soll. Er habe allerdings nicht selbst zugestochen, hieß es damals.
Haftbefehl nach neuer Messerstecherei
Hintergrund sei aber erneut die Bottroper Hochzeit gewesen. Nach dieser neuen Aktion kam er erneut in U-Haft, seitdem sichert die Polizei die Verhandlung.
Zurück zur ursprünglichen Tat, für die er jetzt verurteilt wurde. Am 27. Dezember war er als Begleiter seines Bruders im Muazzam Palast im Bottroper Stadtteil Boy erschienen. Er selbst war gar nicht eingeladen, kannte die Braut nicht einmal.
Tanz mit dem Bräutigam verweigert
Zu den Bräuchen der türkischen Hochzeit gehört, dass die männlichen Gäste mit dem Bräutigam tanzen. Das spätere Opfer, ein 28 Jahre alter Gladbecker, hatte diesen Tanz aber verweigert und damit den Bruder des Angeklagten verärgert.
Die beiden älteren Männer diskutierten darüber, der 22-Jährige setzte sich dazu. Plötzlich soll das spätere Opfer dem Bruder eine Ohrfeige verpasst haben. Anil T. soll darauf den 28-Jährigen an den Haaren nach unten gezogen und mehrfach mit einem Klappmesser auf ihn eingestochen haben. Laut Anklage traf er zweimal den Rücken, viermal Brustkorb und Arm.
Andere Hochzeitsgäste griffen ein
Dem lebensgefährlich verletzten Mann retteten einige der 300 Hochzeitsgäste das Leben, indem sie schnell eingriffen und den Notarzt alarmierten.
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Vor der XII. Strafkammer des Essener Landgerichtes hatte Anil T. seine Tat bedauert und von einer Art Notwehrsituation gesprochen. Der andere, den er gut kenne, habe ihn umklammert. Aus Angst und zur Abwehr habe er schließlich sein Messer ergriffen. 5000 Euro Schmerzensgeld hatte er dem Opfer angeboten.
Staatsanwältin wollte siebeneinhalb Jahre Haft
Verteidiger Rüdiger Deckers hatte auf gefährliche Körperverletzung mit einer milderen Strafe plädiert und höchstens für einen versuchten Totschlag im minder schweren Fall. Staatsanwältin Elisa Fähnrich sah ebenso wie die Kammer keinen Anlass für einen minder schweren Fall. Sie hatte siebeneinhalb Jahre Haft gefordert.
Das Urteil, das Richter Simon Assenmacher verkündete, lautete auf versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Gleichzeitig beschloss die Kammer, dass Anil T. vorerst weiter in U-Haft bleibt.