Gladbeck. Menschen in Gladbeck können sich ab sofort eine zweite Auffrischungsimpfung geben lassen. Das sind die Voraussetzungen.

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Der neue Erlass des Landes ist da: Ab sofort ist entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) eine zweite Auffrischungsimpfung für bestimmte Personen im Kreis Recklinghausen in den kommunalen Impfstellen möglich. Das müssen Interessierte in Gladbeck dazu wissen.

Zur Zielgruppe zählen alle Menschen ab 70 Jahren, Bewohner und Betreute in Alten- und Pflegeeinrichtungen, Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Menschen mit Immundefizienz ab einem Alter von fünf Jahren. Für die Genannten wird der erneute Booster frühestens drei Monate nach der vorigen Auffrischungsimpfung empfohlen.

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Ebenfalls ein viertes Mal gegen Corona geimpft werden können Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen. Bei dieser Personengruppe soll die Impfung in der Regel frühestens nach sechs Monaten erfolgen. Keine Auffrischungsimpfung soll es hingegen für diejenigen geben, die sich nach der dritten Impfung mit Corona infiziert haben und bei denen diese Infektion durch eine PCR-Test nachgewiesen wurde.

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Eine Übersicht aller Impfstellen im Kreisgebiet gibt es auf der Internetseite des Kreises Recklinghausen.

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