Gladbeck. Der Brand in einer Wohnung des Gladbecker Problemhochhauses Steinstraße hat einen Verursacher. Vorwurf der illegalen „Vermietung“ steht im Raum.
Die Brandermittler der Kriminalpolizei sind zu einem eindeutigen Ergebnis zur Ursache des Großeinsatzes der Gladbecker Feuerwehr im Problemhochhaus Steinstraße 72 gelangt: Das Feuer ist nicht durch einen technischen Defekt ausgelöst worden. Verursacher könnte ein Mann sein, der sich offensichtlich illegal in der Wohnung aufgehalten hat.
Die Kriminalpolizei gibt dazu derzeit keine weiteren Details bekannt. Denn die gesamten weiteren Umstände zur Brandursache seien „Gegenstand der laufenden Ermittlungen“, so Pressesprecher Björn Korte. Mitgeteilt werden könne aber, dass ein technischer Defekt, der zum Wohnungsbrand geführt haben könnte, nach der Untersuchung des Brandherdes ausgeschlossen werde. Korte: „Damit geht es um den Tatbestand der fahrlässigen oder vorsätzlichen Brandstiftung.“
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Sechsstelliger Sachschaden ist durch die Brandstiftung entstanden
Mit weiteren Konsequenzen für den Verantwortlichen, da durch die Flammen und den Löscheinsatz zwar kein Mensch verletzt wurde, aber enormer Sachschaden entstanden ist. „Erste Schätzungen gehen von rund 200.000 Euro zur Behebung des Schadens aus“, so Pressesprecher Korte. Die Brandwohnung im sechsten Obergeschoss des neunstöckigen Hochhauses, in dem derzeit mehr als 240 Personen leben, wurde stark zerstört. Vier weitere Wohnungen wurden durch Ruß bzw. Löschwasser beeinträchtigt.
Unübersichtliche Wohnverhältnisse
Eine behördliche Großkontrolle der Stadt Gladbeck erfolgte am 16. September 2021 im Problemhochhaus Steinstraße. Ergebnis der melderechtlichen Überprüfung in allen 120 Wohnungen: 24 gemeldete Personen wurden nicht angetroffen, weil sie sich zum Beispiel im Ausland aufhielten.18 in kontrollierten Wohnungen angetroffene Personen waren nicht in Gladbeck gemeldet. Zur Brandwohnung teilt die Kommunikationschefin der Stadtverwaltung, Christiane Schmidt, auf Anfrage der WAZ mit, dass für diese keine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt vorliege.
Für den Brand verantwortlich könnte ein Mann sein, der sich laut Nachbarn regelmäßig in der Wohnung aufgehalten haben soll. Offensichtlich ein illegaler Aufenthalt, vereinfacht durch die vielen unterschiedlichen und damit unübersichtlichen Eigentumsverhältnisse der 120 Wohnung im Hochhaus. Laut wiederkehrender Gerüchte, die im nachbarschaftlichen Umfeld zu hören sind, soll gegen Barzahlung gewisser Summen der Zugang in das Haus, und damit unberechtigt zu leerstehenden Wohnungen ermöglicht worden sein. Eine strafbare Handlung, die ebenfalls Gegenstand der Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei sein dürfte.
Die eventuell illegal „vermietete“ Brandwohnung gehört einer ausländischen Gesellschaft
Ob etwa doch ein Mietverhältnis besteht, sei schwierig zu klären. Die Wohnung gehöre einer ausländischen Gesellschaft und werde von einer Oberhausener Immobilienhttps://www.waz.de/staedte/gladbeck/problemhaus-steinstrasse-72-die-nachbarn-bleiben-skeptisch-id233033145.htmlverwaltung betreut, die zunächst nicht zu erreichen gewesen sei, so Schmidt. Das Sozialamt habe einen Hinweis an die polizeilich versiegelte Wohnungstür der durch das Feuer zerstörten Brandwohnung angebracht. „Mit Kontaktmöglichkeit zur Unterbringung in einer Notunterkunft für etwaige Mieter, die nun obdachlos geworden sein könnten“. Darauf habe sich niemand beim Amt gemeldet.
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Nach einigen vergeblichen Versuchen sei es der Stadtverwaltung am Mittwochnachmittag gelungen, die Immobilienverwaltung zu erreichen, um zu klären, „ob etwa doch ein Mietverhältnis besteht“. Klare Aussage dazu: „Die Brandwohnung ist derzeit nicht vermietet.“ Christiane Schmidt bestätigt Informationen der WAZ, dass Identität und Name des nicht sesshaften Mannes, der sich in der Brandwohnung aufgehalten haben und nach dem Brand in einer Gelsenkirchener karitativen Einrichtung gesehen worden sein soll, „den Behörden bekannt sind“.