Hamm/Gladbeck.. Wie schon in vorheriger Instanz am Landgericht Essen ist die Familie des beim Stadtfest Gladbeck Total schwer verletzten Kevin Schwandt auch vor dem Oberlandesgericht Hamm mit ihrem Antrag auf Berufung gescheitert. Als letzte Möglichkeit bleibt nun noch der Gang zum Verfassungsgericht nach Karlsruhe.

Wie schon das Landesgericht in Essen lehnte nun auch das Oberlandesgericht in Hamm den Antrag auf Berufung gegen das Urteil im Fall Kevin Schwandt ab. Damit ist vorerst entschieden, dass das am 7. November ergangene Urteil des Amtsgerichts Gladbeck, das den Täter nach dem Jugendstrafrecht zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt hat, weiter Bestand hat.

Wie berichtet, wollte die Mutter des schwer verletzten Kevin, Conny Schwandt, Berufung einlegen. Sie scheiterte jedoch bereits vor dem Landgericht in Essen an einer Formalie: Zum Zeitpunkt der Antragstellung hatte sie noch nicht die rechtliche Betreuung ihres Sohnes übernommen, die extra hätte beantragt werden müssen. Die Mutter wusste das nicht und war auch vom damals zuständigen Anwalt nicht darauf hingewiesen worden. Als sie die rechtliche Betreuung nach dem Urteil beantragte, war die einwöchige Frist verstrichen.

Nun bleibt der Familie nur noch der Gang zum Verfassungsgericht nach Karlsruhe. Anwalt Burkhard Benecken, der den Fall übernommen hat, hatte dies als letzte Möglichkeit in Aussicht gestellt.