Gladbeck.. Einen Tag nach dem Urteil im Fall Kevin Schwandt schlagen die Wellen der Empörung hoch. Ein Jahr zur Bewährung und 120 Sozialstunden für den 19-jährigen Täter, der Kevin Schwandt durch einen Faustschlag schwerste bleibende Schäden zugefügt hat – das sorgt für Fassungslosigkeit und Unverständnis.
Einen Tag nach dem Urteil im Fall Kevin Schwandt schlagen die Wellen der Empörung in Leserbriefen und Online-Portalen hoch. Ein Jahr zur Bewährung und die Ableistung von 120 Sozialstunden für den 19-jährigen Täter, der Kevin Schwandt durch einen Faustschlag schwerste bleibende Schäden zugefügt hat – das hatte schon kurz nach der Verkündung Fassungslosigkeit und Unverständnis bei Familie und Freunden ausgelöst. „Viel zu milde“, „eine Farce“, „nicht nachzuvollziehen“, „ein Skandal“ lautet die Bewertung in vielen Internet-Kommentaren. Zahlreiche Freunde des 22-Jährigen, der in einer Duisburger Klinik im Wachkoma liegt und vermutlich nie wieder sehen, sprechen und laufen kann, machen ihrem Unmut in Kommentaren im Facebook-Portal „Kevin – du schaffst es“ Luft.
Auch der Fußballverein BV-Rentfort, in dem Kevin kickte, sowie das Portal „Aufm Platz“ veröffentlichen Stellungnahmen zum Urteil. Da schreibt beispielsweise Cengiz aus Bottrop: „Schäme mich manchmal über meine Landsleute. . .“ Ein anderer: „Es ist wohl kaum in Worte zu fassen, wie sich die Familie fühlen muss.“
In einer Mail schreibt Andreas Knittel, Vorsitzender des Fördervereins Adler Ellinghorst und WAZ-Leserbeiratsmitglied: „Ich halte das Urteil für zu milde. Warum wird hier das Jugendstrafrecht angewendet? Wenn jemand 18 Jahre alt ist, muss er sich bewusst sein, was er tut. Die Gewaltbereitschaft wird in diesen Kreisen immer größer . . . generell sollten bei solchen Verhandlungen und daraus resultierenden Urteilen die Folgen einer Straftat berücksichtigt werden.“
Derlei Reaktionen auf das milde Urteil hatte Richter Friedrich Korf wohl vorausgesehen und in seiner Urteilsbegründung bereits gesagt, die Entscheidung sei schwer zu vermitteln. „Der Gedanke der Vergeltung hat im Jugendstrafrecht nichts zu suchen“, betonte er. Es gehe um die erzieherische Wirkung und Verhinderung neuer Taten. Wer harte Strafen im Jugendrecht fordere, solle in die Politik gehen.
Dass das milde Urteil auch mit der guten Sozialprognose für den bis dahin unbescholtenen Täter begründet wurde, weckt bei Kevins Freunden Zweifel. Sie haben sich die Facebook-Seite des 19-Jährigen angesehen. Dass der Täter laut Anwalt einsichtig sei und abstinent lebe, bezweifeln sie. Die Einträge der letzten Wochen vermitteln einen anderen Eindruck. Erdinc K. berichtet noch im Oktober über fröhliches Feiern mit reichlich Alkohol.
Leserbriefe Seite 5