Gladbeck.. Noch immer liegt Kevin, der bei einem Faustschlag beim Stadtfest Gladbeck Total schwer verletzt worden ist, in einer Klinik im Wachkoma, er wird aller Voraussicht nach wegen der schweren Hirnverletzungen ein Leben lang behindert bleiben. Im Zivilprozess steht ein Schmerzensgeld in Höhe von 60.000 Euro im Raum - für ein Leben, das im Prinzip mit 21 Jahren beendet ist. Der Anwalt hat sich nun an das Bundesjustizministerium gewandt.

Der Fall Kevin Schwandt, der Gladbeck seit 13 Monaten bewegt, ist trotz der Verurteilung des Täters juristisch noch lange nicht abgeschlossen - nun erfährt auch die Bundesjustizministerin in Berlin von dem tragischen Schicksal des durch einen Faustschlag schwerst verletzten jungen Gladbeckers.

Zum Sachstand: Nach wie vor liegt Kevin in einer Klinik im Wachkoma, er wird aller Voraussicht nach wegen der schweren Hirnverletzungen ein Leben lang behindert bleiben. Gegen das ihrer Meinung nach viel zu milde Urteil des Jugendgerichts für den 19-jährigen Täter – ein Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung und 120 Sozialstunden – hat die Familie Schwandt Berufung beim Landgericht Essen beantragt. Über den Antrag wurde noch nicht entschieden.

Ein Leben, das im Prinzip mit 21 Jahren beendet ist

Begonnen hat zwischenzeitlich auch der Zivilprozess, in dem Schmerzensgeldforderungen gegen den Täter erhoben werden. Das Gericht hat laut dem Anwalt der Familie, Burkhard Benecken, in einer vorläufigen Entscheidung die mögliche Schmerzensgeldsumme mit 60.000 Euro benannt. Entschieden wurde auch, dass vor einer endgültigen Entscheidung ein umfassendes Sachverständigengutachten über die Schwere der Verletzungen und die bleiben Schäden eingeholt werden muss.

60.000 Euro für ein Leben, das im Prinzip mit 21 Jahren beendet ist - das empfinden weder Kevins Familie noch ihr Anwalt angesichts der schweren Folgen dieser Tat als auch nur annähernd angemessen. Diese Summe entspreche allerdings durchaus der üblichen Rechtsprechung im Fall von Schwerstverletzungen, so Benecken. Er nimmt das Schicksal Kevins nun jedoch zum Anlass, sich mit einem offenen Brief an das Bundesjustizministerium zu wenden, um eine Diskussion über die Höhe von Schmerzensgeldern bei Schwerstverletzungen anzustoßen und eine Gesetzesänderung herbei zu führen.

In dem Schreiben an Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) schreibt Benecken unter anderem: „Aus meiner Sicht spräche nichts dagegen, bei bestimmten medizinisch nachgewiesenen Verletzungen oder Verletzungsfolgen, wie etwa einem Wachkoma, im Gesetz zu verankern, dass beispielsweise ein Mindestschmerzensgeld von 1 Million Euro geschuldet ist.“