Gelsenkirchen. Schalkes Ex-Torwarttrainer Simon Henzler und zwei Physiotherapeuten klagen vor dem Arbeitsgericht gegen Schalke 04. Darum geht‘s konkret.
Auf der Fußballbühne der neuen Zweitligasaison kämpfen die Profis von Schalke 04 bereits wieder um Punkte. An einem anderen Schauplatz kämpfen Angestellte des Vereins ebenfalls um Punkte, um ihren Job nicht zu verlieren. Sie klagen vor dem Arbeitsgericht gegen Entscheidungen des Vorstands, der sie nach langer Tätigkeit nicht länger beschäftigen will und ihnen kündigte.
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Torwarttrainer Simon Henzler, seit neun Jahren bei Schalke, von Spielern wie auch vom Vorstand geschätzt, war zum 30. September gekündigt worden. Henzler beruft sich in seiner Klage auf eine mündliche Zusage von Sportdirektor Marc Wilmots, dass sein Vertrag verlängert werde und er ein vorliegendes Angebot von Mönchengladbach deshalb ablehnen solle.
Ein befristetes Angebot über zwei Jahre sei Herrn Henzler vorgelegt worden, erklärt der Rechtsvertreter des Torwarttrainers vor Gericht. Zu einem Vertrag sei es aber nicht gekommen. Am 22. April jedoch habe Vorstandschef Matthias Tillman Simon Henzler in einem Gespräch mitgeteilt, dass man sich trennen werde.
Torwarttrainer will seinen Job auf Schalke wieder einklagen
Zurzeit hat Henzler unter schlechteren Konditionen einen Job als U16-Trainer beim DFB. Er werde nach Schalke zurückkehren, wenn er den Rechtsstreit gewinne. Bei einem möglichen Vergleich liegen die Parteien weit auseinander. 200.000 Euro stelle sich sein Mandant vor, erklärte der Anwalt. Für den Verein ein unrealistischer Betrag. Die Kündigungsfrist läuft am 30. September ab.
Ehe das Gericht beim vorgesehenen Kammertermin am 22. Oktober eine Entscheidung treffen wird, können die Parteien ihre weiteren Vorstellungen über Lösungsmöglichkeiten in dem Rechtsstreit dem Gericht mitteilen.
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Auch die Physiotherapeuten Thomas Kühn (51) und Tim Hielscher (41) sollen ihren Job bei Schalke verlieren. Beide Angestellten arbeiten länger als zehn Jahre im Verein. Schalke hatte ihnen betriebsbedingt gekündigt. Sie kämpfen um ihren Arbeitsplatz. Die Tätigkeiten, so heißt es in dem Kündigungsschreiben, seien beim Verein weggefallen, weil sie fremd vergeben worden seien.
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Der Anwalt der beiden Kläger wies auch auf deren familiäre Situation hin. Auch Kinder müssten versorgt werden. Der Verein, so der Jurist, könne nicht einfach die Mitarbeiter austauschen. Beide seien mit Schalke04 verwurzelt.
Auch in diesem Rechtsstreit ist der Kammertermin auf den 22. Oktober festgelegt worden. Bis dahin können die Parteienvertreter darlegen, ob unter anderem der Betriebsrat im Rahmen der Kündigungen beteiligt worden ist und in welchem Vereinsbereich Beschäftigungsmöglichkeiten für die Kläger bestehen könnten.