Gelsenkirchen. Ein hochrangiger Mitarbeiter von Schalke 04 hat vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen gegen seinen Arbeitgeber geklagt. So ging der Streit aus.

Der FC Schalke 04 muss sparen. Als die Vereinskasse noch gut gefüllt war, hatten sich die Schalker nicht nur teure Profis, sondern auch gut bezahlte Manager geleistet. Bis zu elf Direktoren leiteten die verschiedenen Abteilungen. Mit den Eurofightern Mike Büskens und Mathias Schober sowie Publikumsliebling Gerald Asamoah hatte sich der Traditionsclub unter anderem von beliebten Ehemaligen getrennt. Jetzt beschäftigte sich das Gelsenkirchener Arbeitsgericht mit der nächsten Schalker Personalie.

Grischa Loth, Direktor IT & Technik, wollte mit einer einstweiligen Verfügung die Weiterbeschäftigung als Direktor zu gleichen Konditionen erstreiten. Schalke hatte dem 46-Jährigen eine Änderungskündigung zugestellt, die zu erheblichen Gehaltseinbußen geführt hätte.

Der 46-Jährige arbeitet seit 2001 auf Schalke

Der 46-Jährige ist keinesfalls ein Newcomer, der gerade die Liebe zum Verein entdeckt hätte. Grischa Loth arbeitet seit 2001 für Schalke 04. Bevor er zum Direktor IT & Technik befördert wurde, hatte er einen hohen Posten in der Arena Management GmbH. Die Veränderung seiner Tätigkeit, berichtete Grischa Loth vor Gericht, sei seit vergangener Woche in Kraft. Schalke hatte seine interne Organisationsänderung zum 1. Juli vollzogen.

Dem Gericht gibt er einen Einblick in seinen veränderten Arbeitsablauf. Ihm seien Kompetenzen entzogen worden, er habe formal keine Mitarbeitenden mehr und auch keine Einsicht mehr in Arbeitszeitkonten. Loth: „Ich weiß gar nicht, wer anwesend ist und wer nicht.“ Die Anpassung im IT-System, versicherte er dem Gericht, habe ohne seine Beteiligung stattgefunden.

Auf diesen Vergleich haben sich die Parteien vor Gericht geeinigt

Der Rechtsvertreter von Schalke 04 begründete die Änderungskündigung mit fehlenden Geldmitteln. Schalke könne sich die Dotierung nicht mehr leisten. Man wolle dem Kläger einen anderen Arbeitsplatz anbieten, wobei sich an der bisherigen Funktion nichts ändern würde. Durch die Änderungskündigung hätte der 46-Jährige, wie er versicherte, ein Drittel weniger an Gehalt bezogen. Eine mögliche Abfindung im Falle einer endgültigen Trennung schloss der Schalke-Anwalt aus.

Der Kammervorsitzende regte einen Vergleich an, der dem Kläger die Weiterbeschäftigung zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist am 30. November und darüber hinaus ab dem 1. Dezember garantieren sollte. So kam es dann auch. Bis zum Abschluss des Verfahrens bleibt Grischa Loth Direktor IT & Digitales. Offen ließ das Gericht, ob der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts auch über den Arbeitsbereich des Klägers entscheiden könne. Das Thema wird vermutlich in der Hauptsache des Verfahrens beim nächsten Gerichtstermin eine Rolle spielen.