Essen. Der Verwaltungssitz der Zech-Gruppe kann ohne Bebauungsplan gebaut werden. Bürgerinitiative will das nicht akzeptieren und appelliert an OB Kufen.

Die Stadt Essen macht den Weg frei für den Bau des „Zech-Hochhauses“ an der Grugahalle: Nach rechtlicher Prüfung ist die städtische Planungsverwaltung zu dem Ergebnis gekommen, dass der 13-geschossige Verwaltungssitz des Bauunternehmens auf Grundlage von Paragraph 34 des Baugesetzbuches gebaut werden darf.

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Vorhaben ist damit hinfällig. Dies teilte die Verwaltung jüngst dem zuständigen Planungsausschuss des Stadtrates mit. Die Zech-Gruppe will auf dem Messeplatz einen neuen Verwaltungssitz für 450 Mitarbeiter bauen.

Die Bürgerinitiative „Stoppt Hochhaus Gruga“ ist mit dem von der Verwaltung gewählten Verfahren nicht einverstanden. In einem Schreiben an Oberbürgermeister Thomas Kufen formuliert die Initiative deutliche Kritik an der Entscheidung: Öffentlichkeit und Politik würden nicht ausreichend beteiligt. Die Verwaltung möge Genehmigung und Gutachten offen legen, um der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, dazu Stellung zu nehmen.

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Die Stadt war von der Aufstellung eines Bebauungsplanes wieder abgerückt

Unterstützung erhält die Initiative von den Linken im Rat der Stadt. Auch diese nennen es fraglich, dass Paragraph 34 für das Projekt anwendbar sei. Das Hin und Her um den Bau des Zech-Hochhauses sei nicht nachvollziehbar. Ein ordentliches Bebauungsplanverfahren sähe zum Beispiel eine Umweltprüfung und die Beteiligung der Bürger vor. „Ohne diese begleitenden Maßnahmen fällt die Meinung der Bürgerinnen und Bürger unter Tisch“, kritisiert die Fraktionsvorsitzende Heike Kretschmer.

Die Verwaltung hatte zunächst ein Verfahren für die Aufstellung eines auf das Vorhaben bezogenen Bebauungsplans auf den Weg gebracht, war dann aber davon abgerückt, offenbar auf Druck des Investors, wie die Linke mutmaßt. Wie zu hören ist, soll Zech ein Rechtsgutachten vorgelegt haben, wonach der nun von der Stadt gewählte Weg planungsrechtlich zulässig ist.

Paragraph 34 des Baugesetzbuches regelt den sogenannten Lückenschluss. Ein Bauvorhaben ist demnach genehmigungsfähig, wenn es sich in die bebaute Umgebung einpasst. An der Norbertstraße/Ecke Alfredstraße, etwa 100 Meter entfernt von dem Standort für das geplante Hochhaus, steht seit den 1960er Jahren ein Wohnhochhaus. Der Verwaltung dient dies bei ihrer Entscheidung offenbar als Argument, um auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu verzichten.

Missachtet die Stadt Essen ihr eigenes Hochhausentwicklungskonzept?

Kritik entzündet sich aber nicht nur am Verfahren. Die Linke erinnert daran, dass der Rat der Stadt erst Anfang des Jahres ein Hochhausentwicklungskonzept verabschiedet hat, welches mögliche Standorte für künftige Hochhausbauten vorgibt wie auch einen Rahmen für die Entscheidungsfindung, darunter einen Architektenwettbewerb.

Ähnlich kritisch hatte sich zuvor die SPD geäußert. Die Entscheidung, das Hochhaus an der Grugahalle trotz eines solchen Konzeptes ohne Bebauungsplan zu bauen, konterkariere den eigenen Gestaltungsanspruch der Stadt.

CDU und Grüne geben sich hingegen zufrieden damit, dass die Zech-Gruppe sich in einem „Letter of Intend“ dazu verpflichtet hat, beim Bau des neuen Verwaltungssitzes diverse Standards zu erfüllen. Dazu zählen unter anderem ein begrüntes Dach, Photovoltaiktechnik sowie begrünte Terrassen und Balkone. Der Investor hat zudem zugesagt, das benachbarte Schönleinviertel auf eigene Kosten durch den Bau einer Brücke an den Messeplatz anzubinden.

Die Bürgerinitiative setzt nun darauf, dass ihr Appell beim Oberbürgermeister Gehör findet. Ob die Initiative andernfalls rechtlich gegen die Erteilung einer Baugenehmigung vorgehen wird, bleibt vorerst offen.

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