Duisburg. Ein Mann überfällt eine vermeintlich wehrlose Rentnerin in einem Park in Duisburg. Womit er nicht rechnet: Die 73-Jährige lässt ihre Handtasche nicht los.

Überraschend attackierte ein Mann am 24. Oktober 2024 in einer Parkanlage an der Bertha-von-Suttner-Straße in Hamborn eine 73-Jährige. Doch die Tat entwickelte sich nicht ganz so, wie der Räuber sich das wohl gedacht hatte. Nun stand der 33-Jährige vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.

Der Angeklagte hatte die Frau, die eine Handtasche über der Schulter trug, von hinten geschubst. Die Rentnerin stürzte, zog sich dabei Hautabschürfungen an den Beinen zu. Der Täter griff nach der Handtasche. Doch die wollte die Geschädigte ihm nicht widerstandslos überlassen.

Mann überfällt Rentnerin für Handtaschenraub: Doch sie lässt einfach nicht los

Der 33-Jährige versuchte, der 73-Jährigen die Tasche zu entreißen. Doch die 73-Jährige wollte die Tasche nicht loslassen. Auch der Räuber gab nicht auf, zog die Tasche mitsamt ihrer Besitzerin ein Stück hinter sich her. Zuletzt erwies er sich doch als der Stärkere. Mitsamt der Tasche wollte der Täter fliehen.

Doch da hatten die Hilferufe der Rentnerin schon einen Zeugen auf den Vorfall aufmerksam gemacht. Er rannte dem Räuber hinterher, stellte ihn und hielt ihn bis zum Eintreffen der Polizei fest. Seitdem saß der 33-Jährige in Untersuchungshaft. Die knapp drei Monate hinter Gittern schienen den bislang unbestraften Angeklagten beeindruckt zu haben.

Nach Handtaschenraub in Duisburg: Täter entschuldigt sich bei seinem Opfer

Vor dem Schöffengericht legte er ein rückhaltloses Geständnis ab. Und er entschuldigte sich bei der Geschädigten. „Ich bin nicht ganz bei mir gewesen“, erklärte er. Womit er wohl meinte, dass er seit zehn Jahren Heroin raucht und dringend Geld benötigte. Allerdings gelang es ihm nach eigenen Angaben, den Konsum bei nicht mehr als einem Gramm pro Tag zu halten.

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Anhaltspunkte für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit vermochte das Gericht nicht zu erkennen. Angesichts der Gesamtumstände, insbesondere des Geständnisses, dem bislang leeren Vorstrafenregister und einem gewissen Suchtdruck ordnete es den Raub als sogenannten minderschweren Fall in einen deutlich niedrigeren Strafrahmen ein. Strafverschärfend wirkte sich aus, dass der Angeklagte sich offenbar gezielt ein vermeintlich wehrloses Opfer aussuchte.

Wegen Raub und Körperverletzung verurteilte das Schöffengericht den 33-Jährigen zu 15 Monaten Haft. Da der Mann nach seiner Entlassung aus der Haft sofort seine bisherige Arbeit bei einem Abbruchunternehmen wieder aufnehmen kann und er familiär stabil eingebunden ist, wurde die Vollstreckung der Strafe auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.