Duisburg. Darf mein Hund mit auf den Friedhof? In Duisburg heißt die Antwort: Ja! Gassigehen ist hier neuerdings erlaubt. Doch nur unter einer Bedingung.

  • Gassi gehen auf dem Friedhof: In Duisburg ist das nun möglich.
  • Auch andere „Aktivitäten“ sind nun auf den städtischen Friedhöfen erlaubt.
  • Welche sind das und was sind die Gründe für die Änderung der Friedhofssatzung? Wir haben nachgefragt.

Aufmerksame Besucher des Waldfriedhofs in Duisburg-Wanheimerort haben es bereits bemerkt: Auf den Schildern an den Eingängen Wedauer Straße ist das „Hunde verboten“-Zeichen überklebt. Stattdessen ist ein Hund zu sehen, der an der Leine geführt wird.

Ein Hund auf dem Friedhof? In Duisburg ist das bald erlaubt – allerdings nur mit Leine. (Archivbild)
Ein Hund auf dem Friedhof? In Duisburg ist das bald erlaubt – allerdings nur mit Leine. (Archivbild) © FUNKE Foto Services | Ralf Rottmann

Tatsächlich sind angeleinte Hunde nun auf allen städtischen Friedhöfen in Duisburg erlaubt. Und nicht nur das: Wie eine Änderung der Friedhofssatzung vorsieht, die im Rat einstimmig beschlossen wurde, fällt auch „das ausdrückliche Verbot zu spielen, zu joggen oder sonstige sportliche Übungen zu betreiben“ weg.

Neue Friedhofssatzung für Duisburg: Was ist erlaubt, was verboten?

Darf man also auf dem Friedhof bald Seilspringen und Verstecken spielen? Und was bleibt weiterhin verboten? Wir haben bei den Wirtschaftsbetrieben Duisburg (WBD) nachgefragt.

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Ab 2025 seien Aktivitäten zulässig, „die weder lärmen noch stören“, erklärt WBD-Sprecherin Kathrin Korn. Es gebe weder eine Positiv- noch eine Negativliste. Doch Spielen, Joggen und sonstige sportliche Aktivitäten seien demnach erlaubt.

Zum Thema Hunde auf dem Friedhof erklärt Korn, Modellversuche auf den Friedhöfen Trompet und Mühlenberg (Friemersheim), die seit 2018 durchgeführt worden seien, hätten gezeigt, dass „die Mitnahme von Hunden auf Friedhöfen kein Problem darstellt, sofern sich deren Besitzer an die Regeln halten“.

Hunde auf dem Friedhof: Nur an der Leine und regulären Wegen

Neue Regeln auf dem Friedhof: Joggen und Hunde bald erlaubt
Auf dem Schild am Waldfriedhof ist die Änderung bereits zu sehen: Hier sind angeleinte Hunde inzwischen gestattet. © Tina Halberschmidt | Tina Halberschmidt

Die Regeln sind: Hunde dürfen an der kurzen Leine nur auf den regulären Wegen geführt werden, die Hinterlassenschaften des Hundes müssen umgehend entfernt werden, und die Vierbeiner sind ruhig zu halten, „vor allem aus Respekt vor der Trauer der anderen Friedhofsbesucher“. In der neuen Satzung werde der Friedhof als Ort der Trauer daher näher erläutert als in der Vergangenheit (siehe Kasten). 

Doch wie will man sicherstellen, was auch auf manchen Duisburger Gassigeh-Strecken nicht immer einwandfrei klappt? Die WBD sehen da kein Problem: Während der Testphase in Trompet und Friemersheim hätten sich „insgesamt nur wenige negative Punkte gezeigt“.

Auch andere Städte erlauben Hunde auf Friedhöfen

Allgemein gehe der Trend auch in anderen Städten dahin, angeleinte Hunde auf Friedhöfen zu erlauben. „Wir sind überregional im Austausch mit Kommunen, die sich mit diesem Thema ebenfalls seit Jahren befassen und die Friedhofssatzungen dahingehend angepasst haben“, erläutert Kathrin Korn.

Sie sieht eindeutig die Vorteile der geplanten Satzungsänderung: „Trauer kann durch die unterschiedlichsten Handlungen und Rituale verarbeitet werden. Und wenn in einer Familie der Hund einen hohen Stellenwert genießt, kann dieser als Begleitung auf dem Friedhof tröstend wirken.“

Und wie wird kontrolliert, ob die neuen Regeln eingehalten werden? Kathrin Korn führt aus: Vor allem bei der Begleitung von Trauerzügen achteten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Friedhöfe „schon immer darauf“, dass Trauernde nicht durch andere Besucher gestört würden.

Besucher gehen mit ihrem angeleinten Hund auf dem Friedhof spazieren: Auch in vielen anderen Ruhrgebietsstädten ist das erlaubt. (Archivbild)
Besucher gehen mit ihrem angeleinten Hund auf dem Friedhof spazieren: Auch in vielen anderen Ruhrgebietsstädten ist das erlaubt. (Archivbild) © FUNKE Foto Services | Walter Fischer

Übrigens: Auch auf den Friedhöfen anderet Ruhrgebietsstädte wie Mülheim, Essen oder Bottrop sind angeleinte Hunde erlaubt. In Bottrop stellt die Stadtverwaltung sogar kostenlos Kottüten an den Eingängen der Friedhöfe zur Verfügung. Nicht immer empfinden die Besucher das als Bereicherung. So gab es zum Beispiel Unmut über Hunde, die ihr Geschäft auf Gräbern verrichteten. Auf den Friedhöfen der Kirche bleibt in Duisburg übrigens alles beim Alten.

>> Änderung der Friedhofssatzung

  • Die öffentlich einsehbare Beschlussvorlage „Änderung der Satzung der Wirtschaftsbetriebe für die Friedhöfe in der Stadt Duisburg (Friedhofssatzung)“ wurde bereits im Umweltausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten und geht jetzt noch zur Entscheidung in den Rat.
  • In der neuen Version der Satzung heißt es: „Friedhöfe sind Orte der Trauer, des Totengedenkens und der inneren Einkehr. (...) Jeder hat sich auf den Friedhöfen daher der Würde des Ortes, der Toten und der Achtung der Persönlichkeitsrechte von Angehörigen und Besuchern entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen.“
  • Auf den Friedhöfen sei deshalb insbesondere nicht gestattet:
  • „Abfall außerhalb der dafür bestimmten Stellen zu entsorgen, (...) oder sich in einem erkennbaren Rauschzustand (...) aufzuhalten oder Tiere mitzubringen, ausgenommen z.B. Blindenhunde (...) sowie sonstige Hunde, sofern sie an einer Leine mit einer Länge von nicht mehr als 1,5 Metern geführt werden.“
  • Eventuell anfallender Kot sei ordnungsgemäß zu entsorgen.
  • Neu ist auch, dass Baumwahlgrabstätten nur noch mit naturbelassenen Findlingen (maximal 30 cm lang, breit und hoch) gekennzeichnet werden können.
  • Radfahren darf man auf den Duisburger Friedhöfen übrigens schon seit 2011.