Essen-Südostviertel. . Auf dem Ostfriedhof in Essen sorgen unangeleinte Tiere und deren Hinterlassenschaften für Unmut. Kein Einzelfall, sagt die Stadt.
Hunde sind auf Friedhöfen grundsätzlich erlaubt, wenn sie angeleint sind: Sie sind an kurzer Leine zu führen, steht etwa auf dem Schild am Eingang des Ostfriedhofes. Genau dort berichten jedoch nicht nur Friedhofsgärtner von regelmäßig freilaufenden Hunden, auch Anwohner etwa aus der Schinkelstraße beschweren sich über Hinterlassenschaften auf den Gräbern. „Kein Einzelfall“, kommentiert die Stadt nun, nachdem die Politik das Thema in der Bezirksvertretung aufgegriffen hat.
Friedhofsbesucher wie etwa eine 63-Jährige (selbst Hundebesitzerin) berichten von Haltern, die ihren Tiere vor allem früh morgens wie abends und gern auch sonntags auf dem Ostfriedhof Auslauf verschaffen. Und Friedhofsgärtner, die täglich auf dem Gelände arbeiten, sprechen sogar von bestimmten Bereichen, die regelrecht als Hundeklo benutzt würden.
Leien darf nicht länger als 1,50 Meter sein
Die Stadt verweist auf bestehende Vorschriften in der Friedhofssatzung. Danach müssen Hunde an einer Leine zu halten, die nicht länger als 1,50 m sein darf. Hinterlassenschaften müssten unverzüglich entsorgt werden. Bei Verstößen drohe Bußgeld. Allerdings, so schränkt die Stadt gleich ein, seien die Möglichkeiten einzugreifen sehr eingeschränkt, denn die Halter samt Hund müssten in „flagranti“ erwischt werden. Dazu werde es weiterhin im Rahmen der personellen Möglichkeiten regelmäßige Schwerpunktkontrollen durch die Doppelstreife des Ordnungsamtes geben.
Eine flächendeckende, zeitintensive verdeckte Überwachung sei jedoch allein wegen der Größenordnung von einem insgesamt 200 Kilometer langem Wegenetz auf 23 Friedhöfen nicht realisierbar. Diesen Einsatz hält die Stadt für wenig erfolgversprechend, andererseits sei er aber auch mit Blick auf die schwierigen Haushaltslage nicht vertretbar. „Aus diesem Grund sind wir auch auf Ihre Unterstützung angewiesen“, spielt die Stadt nun den Ball zurück an die Friedhofsbesucher und bitte diese, Verstöße von Hundehaltern beim Friedhofsbüro oder dem Ordnungsamt zu melden.
Friedhofsbegeher soll Ostfriedhof im Blick halten
„Ich würde vor allem den Halter sofort ansprechen, wenn ich sehe, dass ein Hund über Gräber läuft oder dort sein Geschäft verrichtet“, sagt eine 73-Jährige resolut. Während andere das Vorgehen der Stadt kritisieren: „Die Hundebesitzer sind mit ihren Tieren vor allem morgens gegen sieben oder acht Uhr hier unterwegs“, lautet ein Einwand. Da reiche es nicht, Kontrollen ab neun Uhr durchzuführen, so wie sie es beobachtet habe.
Die Stadt versteht den Unmut, den einige Hundehalter provozieren und kündigt nun an, einen neuen Mitarbeiter, der im Rahmen von Gemeinwohlarbeit als Friedhofsbegeher den Parkfriedhof im Blick hat, auch auf dem Ostfriedhof einsetzen zu wollen. In erster Linie bleibt es allerdings dabei, so heißt es in der Antwort an die Politik, „an das Verantwortungsbewusstsein der Hundebesitzer zu appellieren, dass besonders auf Friedhöfen die nötige Pietät gewahrt wird“.
>>WO BÜRGER VERSTÖSSE MELDEN KÖNNEN
Bei Verstößen gegen die Friedhofssatzung können sich Bürger an das Friedhofsbüro vor Ort oder das Bürgerinformationsbüro, Am Parkfriedhof 33, wenden, 88 67 612.
Konkrete Beobachtungen nimmt auch das Ordnungsamt auf, diese sollten zeitnah erfolgen: 88 32 142 oder -143