Duisburg. Die Stadt Duisburg hat sich mit einem Appell an Hunde- und Katzenhalter gewandt und auf Regeln verwiesen, die gerade jetzt wichtig sind.
Die Vogelbrutzeit hat nun offiziell begonnen. Die Stadt Duisburg appelliert deshalb an Halter und Besitzer von Hunden und Katzen, in den kommenden Monaten verantwortungsvoll im Hinblick auf die Wildtiere zu handeln. Das gelte vor allem für die Zeit zwischen Mai und August.
Das bedeutet konkret: Während der Brut- und Aufzuchtzeit der Vögel sollte vor allem im heimischen Garten darauf geachtet werden, dass die Jungvögel nicht zum Opfer der Haustiere werden. „Auch Hunde stöbern Wildtiere auf und können diese verletzen oder töten, besonders dann, wenn sie in der Setzzeit von Hasen und Rehen in Feld und Wald frei laufen gelassen werden“, heißt es von der Stadt.
Bodenbrüter wie beispielsweise der Kiebitz oder die Feldlerche könnten durch freilaufende Hunde in der Brutzeit stark beeinträchtigt werden, da die freilaufenden Hunde die jungen Vögel, die nicht oder kaum flugfähig und zudem unerfahren sind, möglicherweise jagen. Deshalb gilt im Vogelschutzgebiet, zum Beispiel im Binsheimer Feld im Westen der Stadt, seit Anfang März eine strikte Anleinpflicht für Hunde.
Immer wieder Konflikte zwischen Hunden und Schafherden in Duisburg
So soll zudem vermieden werden, dass Hunde auf die landwirtschaftlichen Produktionsflächen gelangen und durch ihre Hinterlassenschaften Futter und Nahrungsmittel für Tier und Mensch verunreinigen. „Die Deiche an Rhein und Ruhr oder der Landschaftspark Duisburg-Nord sind gute Beispiele für Lebensräume in Duisburg, denen durch die Hinterlassenschaften von Hunden Schaden zugefügt wird. Daher gilt auch hier: Hunde an der Leine führen und den Kot möglichst einsammeln und entsorgen“, erklärt Dr. Randolph Kricke von der städtischen Unteren Naturschutzbehörde.
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Vor allem im Bereich der Rhein- und Ruhrwiesen habe es nach Beobachtungen der Stadt in den vergangenen Jahren häufiger Konflikte zwischen freilaufenden Hunden und Schafherden gegeben. Auch in diesen Fällen bittet die Untere Naturschutzbehörde um Rücksichtnahme, indem Hunde in der Nähe von Schafherden angeleint werden.
Denn: Schafe reagieren schreckhaft auf den freilaufenden Hund und können sich im schlimmsten Fall verletzten. Der größte Teil dieser Flächen befindet sich in Privatbesitz oder ist verpachtet, sodass Eigentümer und Pächter dort das entsprechende Hausrecht ausüben dürfen.
Bußgelder drohen bei Regelverstößen
In Duisburg gibt es eine Vielzahl von Flächen, auf denen Hunde frei laufen dürfen. In den Waldgebieten darf nach dem Landesforstgesetz ein Hund im Einflussbereich der Halter im Bereich der Wege unangeleint bleiben. Das gilt auch für die Duisburger Landschaftsschutzgebiete, soweit sie keine Park-, Garten- oder Grünanlagen sind und private Rechte auf solchen Flächen nichts anderes vorsehen.
In der gesamten Stadt sind darüber hinaus in Park-, Garten- und Grünanlagen Hundeauslaufflächen eingerichtet und beschildert worden, in denen die generelle Anleinpflicht nicht gilt.
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Die Stadtverwaltung unterstreicht in einer aktuellen Mitteilung: Verstöße gegen Regelungen der Sicherheits- und Ordnungsverordnung der Stadt Duisburg sowie des Landeshundegesetzes oder anderweitige Regelungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Verwarnungsgeld oder mit einer Geldbuße geahndet werden.