Duisburg. Schwarze Babykatze in Gelsenkirchen ausgesetzt: PETA verspricht Geld für Hinweise. Auf dem Polizeirevier Duisburg eroberte die kleine Katze die Herzen.

Die ausgesetzte Babykatze, die in Duisburg die Herzen der Polizei erobert hat, bekommt jetzt auch Unterstützung von PETA: 500 Euro Belohnung verspricht die Tierrechtsorganisation für Hinweise auf die Personen, die das junge Tier an einer Bushaltestelle in Gelsenkirchen ausgesetzt haben.

„Unvorstellbar, welche Ängste das kleine Katzenkind ausstehen musste“, sagt Jana Hoger, bei PETA Fachreferentin für tierische Mitbewohner.

Babykatze ausgesetzt: von der Polizei Duisburg ins Tierheim

Die kleine, nach Fotos augenscheinlich erst wenige Wochen alte, schwarze Katze hatten Passanten am Donnerstag, 15. August, in einer Transportbox an einer Bushaltestelle in Gelsenkirchen gefunden. Weil sie auf dem Weg nach Duisburg waren, gaben die Finder sie in der Nacht auf Freitag dort im Polizeirevier ab.

Bei der Polizei Duisburg gab‘s Streicheleinheiten für die Babykatze, die an einer Bushaltestelle in Gelsenkirchen ausgesetzt worden war.
Bei der Polizei Duisburg gab‘s Streicheleinheiten für die Babykatze, die an einer Bushaltestelle in Gelsenkirchen ausgesetzt worden war. © Polizei Duisburg

Die Polizisten kümmerten sich einige Stunden um die Katze, versorgten sie mit Futter und Streicheleinheiten. Dann riefen sie die Feuerwehr, weil diese einen Schlüssel für einen Notfallkäfig im Duisburger Tierheim hat.

Jana Hoger sagt: „Der oder die Halterin hätte genug Verantwortungsbewusstsein zeigen und den Vierbeiner direkt im Tierheim abgeben müssen. Sie einfach zurückzulassen, ist tierschutzwidrig und muss bestraft werden.“

Katze an Bushaltestelle ausgesetzt: 500 Euro für Hinweise von PETA

Um den Fall aufzuklären, setzt PETA eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der Täter führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder unter 0711-8605910 bei PETA zu melden, auf Wunsch auch anonym.

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Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist. Auch könne es den Straftatbestand der Tierquälerei nach Paragraf 17 des Gesetzes erfüllen. In diesem Fall droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.