Duisburg. Es bleibt dabei: Duisburger Ehepaar darf nach falschem Baubescheid ihr Grundstück nicht bebauen. Jetzt soll sie die entstanden Kosten vorlegen.
In trockenen Tüchern ist noch nichts, es brennt aber auch zurzeit nichts an. Für Familie Coban aus Aldenrade allerdings, die ein Grundstück gekauft hat, das sie jetzt nicht bebauen darf (unsere Zeitung berichtete), läuft die Zeit. „Wenn eine Stadt einen positiven Bauvorbescheid erteilt hat und ihn später wieder zurücknimmt, wird sie schadenersatzpflichtig. Ein solcher Vorbescheid gilt drei Jahre und stellt juristisch eine Vertrauensgrundlage dar“, erklärt ein Fachanwalt mit Schwerpunkt „öffentliches Bauplanungsrecht“. Das bestreitet auch die Stadt Duisburg nicht, die genau das getan hat.
Im Jahr 2019 hatte sie der Familie eine Bauvoranfrage positiv beschieden, und ihr in diesem Jahr mit einem ablehnenden Bescheid das Bauen untersagt. Der „blanke Horror“ für Familienvater und Schlosser Muzaffer und Ehefrau Nadine. Die 35-Jährige ist Polizistin und im fünften Monat schwanger mit ihrem dritten Kind. „Wir möchten uns ausdrücklich für diesen Fehler entschuldigen“ hatte das Amt schon am 22. April mitgeteilt. Nach dem positiven Bescheid hatte das Ehepaar eine gut vermietete Doppelhaushälfte verkauft, die sie erst seit fünf Jahren besaß. „Denn die Banken haben einem erneuten Kredit für das Grundstück vorher nicht zugestimmt“, erklärt Nadine Coban.
Stadt Duisburg: „Wir sind im Gespräch mit der Familie“
Sie selbst wohnt mit ihrer Familie zur Miete. Der Kredit von 225.000 Euro muss bedient werden. „Aber damit ist unser Drama längst nicht zu Ende.“ Denn durch den Verkauf der Immobilie habe die Familie 27.000 Euro Vorfälligkeitszinsen an die Bank bezahlen müssen. „Und wir werden noch in diesem Jahr ungefähr 30.000 Euro Steuern an das Finanzamt bezahlen, weil das Haus noch nicht genügend Jahre in unserem Besitz war, so dass wir es nicht steuerfrei verkaufen konnten“, erklärt die Polizistin.
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Mittlerweile ist das Rechtsamt der Stadt eingeschaltet und es ist Bewegung in die Sache gekommen. Fristen laufen aber im Augenblick noch nicht, wie die Stadt betont. Das Schreiben vom Amt für Baurecht mit Datum vom 22. April, in dem die „Rücknahme eines Verwaltungsaktes“ begründet wird, liege der Familie bisher nur als Internetinformation vor. Das Schreiben wurde noch nicht versendet und befindet sich noch im Entwurfsstadium. Frau Coban hat dieses über ihren Online-Zugang ausgedruckt, jedoch nicht per Postzustellungsurkunde zugestellt bekommen. Die genannten Fristen zur Anhörung, die wir ja schon mit Frau Coban vereinbart haben, laufen natürlich erst dann, wenn ihr das Dokument zugestellt wurde“, erklärt Anja Kopka, Leiterin des Amtes für Kommunikation bei der Stadt. Man sei im Gespräch mit der Familie.
Problem: Grundstück befindet sich im Außenbereich
Die Stadt stellt erneut noch einmal klar: „Wir haben eine falsche positive Bauvoranfrage erstellt, welche wir zurücknehmen müssen und werden.“ Der formale Akt beginne allerdings erst mit dem Tag der offiziellen Zustellung. „Wir gehen davon aus, dass Frau Coban uns in dem geplanten Gespräch ihren finanziellen Schaden substantiiert (detailliert/Anm. der Red) darlegen wird. So werden wir dann sicher auch ein paar Schritte weiterkommen“, so Anja Kopka.
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Die Problematik dieses Grundstücks bestehe darin, dass es sich im sogenannten „Außenbereich“ befindet. Das heißt, es sei kein reines Wohngebiet, das zum Beispiel einen Siedlungscharakter hat, wie der Fachanwalt erklärt. Da könne man nach dem Baulückenparagrafen den Bau eines Hauses zulassen. Es existiert für den Bereich der Prinz-Eugen-Straße aber auch kein Bebauungsplan. Fazit: Bauen nicht erlaubt.
Auf Anfrage dieser Zeitung, ob Familie Coban das Grundstück nach einer Entschädigung behalten kann und ob der Wert des Wiesengrundstücks dann vom Preis abgezogen wird, konnte die Stadt „zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten.“