Duisburg. Nach einer positiven Bauvoranfrage hat ein Ehepaar ein Grundstück gekauft. Jetzt untersagt die Stadt Duisburg der Familie, dieses zu bebauen.
Nicht alle Wünsche im Leben werden wahr. Dass aber Lebensträume zu wahren Alpträumen werden können, erfährt gerade Familie Coban aus Aldenrade. Sie hat ein Baugrundstück gekauft, um ein Haus zu bauen. Jetzt steht sie vor dem finanziellen Ruin. Die Stadt hat einen gravierenden Fehler gemacht und entschuldigt sich offiziell.
Nadine Coban (35) ist Polizistin und kennt sich mit Vorschriften und Gesetzen gut aus. Sie wollte mit ihrem gleichaltrigen Mann Muzaffer, der Schlosser ist, ein Grundstück kaufen, um für die größer werdende Familie ausreichend Platz zu haben. Drei und zwei Jahre alt sind ihre Kinder, mit dem dritten ist sie im fünften Monat schwanger. Ein großes Grundstück gleich nebenan an der Prinz-Eugen-Straße sollte es sein.
2929 Quadratmeter zum Baulandpreis von 225.000 Euro gekauft
„Wir haben natürlich zuerst beim Bauamt in Duisburg eine Bauvoranfrage gestellt, um sichergehen zu können, dass das Grundstück bebaubar ist“, schildert sie den Ablauf. „Dafür ist eine Bauvoranfrage ja schließlich da.“ Der positive Bescheid vom 1. Juli 2019 vom Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz machte die Familie glücklich. „Das von Ihnen geplante Bauvorhaben – hier: Errichtung von Wohngebäuden… auf dem oben genannten Grundstück ist planungsrechtlich zulässig“, teilte die Stadt mit.
Das Ehepaar war seinem Traum vom Eigenheim ein riesiges Stück näher gekommen. „Nachdem auch die Bank das Grundstück begutachtet hatte, kauften wir im vergangenen Jahr die 2929 qm zum Baulandpreis von 225.000 Euro, das Darlehn hatte die Bank bewilligt“, erzählt die 35-Jährige. Dann stellte die Familie im Januar dieses Jahres noch einmal eine Bauvoranfrage, weil sich Freunde gefunden hatten, die ebenfalls dort bauen wollten. „Groß genug ist das Grundstück ja und wir waren begeistert, dass wir unsere Freunde in Zukunft als Nachbarn haben. Da der positive Vorbescheid, immer drei Jahre gültig ist, sahen wir überhaupt kein Problem.“6-Seen-Wedau- Schon 800 Vormerker – das müssen Käufer wissen
In der vergangenen Woche war dann ein Brief vom Bauamt der Stadt in der Post. „Ich traute meinen Augen nicht“, berichtet Nadine Coban. In den Händen hielt sie einen negativen Vorbescheid. „Sehr geehrte Frau Coban, die von Ihnen mit Datum vom 05.01.2021 beantragte Erteilung eines Vorbescheides für das geplante Bauvorhaben auf dem genannten Grundstück wird versagt.“
Keine Chance auf Entschädigung
Das geplante Grundstück liege „weder im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes noch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Sinne des Paragraphen 34 BauGB“ (der sogenannte Baulücken-Paragraph, Anm. der Red.). Nadine Coban griff sofort zum Telefon, um die Stadt anzurufen. „Ich hab nur noch geweint“, schildert sie ihren Schockzustand.
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Bei der Stadt habe man ihr erklärt, das Bauamt habe bei der Erteilung des positiven Bescheids einen Fehler gemacht. „Erst hat man mir gesagt, man könne eine Einzelfall-Lösung besprechen. Dann aber hat man mir rüde erklärt, ich könne ja die Stadt verklagen und mir auf diese Weise das Geld zurückholen. Wir haben nun einen Kredit in Höhe von 225.000 Euro für ein Grundstück das höchstens 20.000 Euro wert ist und haben keine Chance auf eine Entschädigung. Für einen Fehler, den das Bauamt gemacht hat.“
Stadt entschuldigt sich für den Fehler
Auf Anfrage dieser Zeitung nahm das Bauamt Stellung. Die Familie habe „leider recht“. In der Bauvoranfrage sei das Amt davon ausgegangen, dass eine Wohnbebauung planungsrechtlich zulässig sei. „Die Überprüfung im Sachgebiet hat aktuell ergeben, dass diese Beurteilung falsch war. Die positive beschiedene Bauvoranfrage muss deshalb zurückgenommen werden.“ Man habe alle Möglichkeiten von Ermessen geprüft, jedoch lasse die Lage des Grundstücks im Außenbereich dies leider nicht zu. „Wir möchten uns ausdrücklich für diesen Fehler entschuldigen.“
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Für das Ehepaar Coban bedeutet das den „blanken Horror“. Mit dem Kredit von 225.000 Euro, der abbezahlt werden muss, ist es nicht getan. „Um das Grundstück kaufen zu können, mussten wir unsere seit fünf Jahren durchgängig gut vermietete Doppelhaushälfte verkaufen, da die Banken einem erneuten Kredit für das Grundstück vorher nicht zustimmten“, sagt Nadine Coban, die mit ihrer Familie selbst zur Miete wohnt.
Bei dem Verkauf der Immobilie „mussten durch uns 27.000 Euro Vorfälligkeitszinsen an die Bank gezahlt werden und circa 30.000 Euro Steuern erwarten uns dieses Jahr noch.“ Diese Kosten seien entstanden, weil die Familie die Doppelhaushälfte erst seit fünf Jahren besaß und der Verkauf dementsprechend noch nicht steuerfrei habe erfolgen können. Bisher seien insgesamt Kosten von über 300.000 Euro entstanden.