Dortmund.. Sie hat ihren Job verloren, weil sie bei der Arbeit ein Kopftuch trug. Eine türkische Krankenschwester und langjährige Mitarbeiterin des St.-Johannes-Hospitals klagt gegen das Kopftuchverbot ihres früheren Arbeitgebers. Nun muss das Arbeitsgericht entscheiden.

Das Dortmunder Johannes-Klinikum hat einer 36-jährigen Krankenschwester gekündigt, weil sie bei der Arbeit ein Kopftuch trug. Günther Nierhoff, Geschäftsführer der Katholischen St.-Johannes-Gesellschaft, bestätigt die Kündigung. Ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht ist für den 1. August anberaumt.

Die 36-Jährige ist seit dem 1. April 1999 bei dem katholischen Arbeitgeber beschäftigt. Sie absolvierte damals ihre Ausbildung zur Krankenschwester am Johannes-Hospital und wurde nahtlos zum 1. April 2002 als Krankenpflegerin übernommen. Geschäftsführer Nierhoff: „Das Kopftuch-Verbot bei uns im Haus ist bekannt. Wir sagen das allen Mitarbeitern. Es gibt auch sonst keine Probleme damit. Wir beschäftigen sehr viele Krankenschwestern und Ärztinnen, die Muslime sind.“

"Wünschen keine muslimische Darstellung im Betrieb"

Im Fall der jetzt klagenden zweifachen Mutter sei es so gewesen, dass sie nach der letzten Elternzeit plötzlich ein Kopftuch trug. „Wir wünschen keine muslimische Darstellung innerhalb unseres Betriebs. Das entspricht nicht unserer christlichen Grundausrichtung“, sagt Nierhoff.

Der Geschäftsführer legt Wert auf die Feststellung, dass diese Arbeitsvorschrift nichts mit Diskriminierung zu tun habe: „Wir haben einen Raum der Stille für Andersgläubige und einen Abschiedsraum für Muslime eingerichtet, auch für Waschungen. Und dies alles in Abstimmung mit dem Imam.“

Weder am Klinikum noch am Knappschaftskrankenhaus gibt es Kopftuch-Verbote. Eine Stellungnahme von anderen konfessionellen Krankenhäusern zum Thema war am Montag nicht zu erhalten.