Bottrop. Erneut hat die Bottroper Gewerbeaufsicht Testkäufer losgeschickt. Gegen zwei Geschäftsinhaber ermittelt jetzt auch der Zoll.

Bei Testkäufen der Gewerbeaufsicht des Bottroper Ordnungsamtes wurden erneut zahlreiche Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt. Im Rahmen von insgesamt 23 Überprüfungen am 27. und 31. Januar wurden in 18 Fällen unerlaubt „Vapes“ und andere Tabakwaren an Minderjährige verkauft. Das hatten Testkäufer auch schon im August festgestellt.

Die betroffenen Gewerbetreibenden müssen nun mit Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen, die mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Darüber hinaus stellten die Kontrolleure der Gewerbeaufsicht in zwei Geschäften insgesamt 68 illegale Vapes ohne Steuerbanderole sicher. Diese wurden dem Zoll übergeben, und die Betreiber sehen sich neben den Verfahren wegen Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz auch mit Steuerstraftatverfahren konfrontiert.

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„Die wiederholt festgestellten Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz sind alarmierend und zeigen, dass wir mit unseren routinemäßigen Kontrollen auf dem richtigen Weg sind, um Verstöße frühzeitig zu erkennen und den Schutz unserer Jugendlichen in der Stadt Bottrop zu gewährleisten“, betont Martin Kreienkamp, Sachgebietsleiter der Gewerbeaufsicht.

Die Gewerbeaufsicht steht für Fragen zum Jugendschutz unter der E-Mail-Adresse gewerbeabteilung@bottrop.de zur Verfügung und nimmt dort auch Hinweise auf Verstöße entgegen.