Bottrop. Auf einer Wiese in Bottrop will Flughafen-Gesellschafter Klaus Lesker ein Einfamilienhaus errichten. Das Verfahren dafür ist sehr ungewöhnlich.

Auf einer Wiese hinter einer Häuserzeile zwischen Böckenhoff- und Hans-Böckler-Straße im Rathausviertel will der Besitzer ein Einfamilienhaus bauen. Kann er gerne machen, sagt dazu die Stadtverwaltung. Aber nicht mit einer einfachen Baugenehmigung. Dafür müsse die Stadt einen eigenen Bebauungsplan aufstellen. Für nur ein Haus? Besser ist das, sagen Planer und Politiker.

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Denn der Bauherr ist in Bottrop kein Unbekannter. Der Bottroper Unternehmer Klaus Lesker ist geschäftsführender Gesellschafter des Essener Industrie-Projektentwicklers DIAG und gemeinsam mit dem Bottroper Unternehmer Andreas Bromkamp Mehrheitsgesellschafter der Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide.

Auf einem 1000 Quadratmeter großen Wiesengrundstück in zweiter Reihe will der Unternehmer auf einer Grundfläche von 330 Quadratmetern ein frei stehendes Einfamilienhaus mit Atrium bauen. Der alte Baumbestand zur Cyriakussschule hin soll erhalten bleiben, der Neubau soll Dachbegrünung bekommen. Erschließen will Lesker Grundstück und Gebäude über eine Zufahrt von der Böckenhoffstraße aus, die schon jetzt zu zwei Garagenhöfen führt. Auf dem Grundstück sollen drei Stellplätze entstehen.

Jahresgespräch mit Bezirksbürgermeister Klaus Kalthoff, am Montag den 22. Januar 2024 in Bottrop. Foto: Lars Fröhlich / FUNKE Foto Services

„Eine Nachverdichtung ist besser als ein Neubau im Grünen.“

Klaus Kalthoff

Ein Neubau im Hinterland bestehender Bebauung ist im Prinzip ein guter Plan. Darüber sind sich Planer und Politiker einig und begrüßen deshalb das Bauvorhaben. In der Bezirksvertretung Mitte ist der Beschluss deshalb „übereinstimmend“ durchgegangen, sagt Bezirksbürgermeister Klaus Kalthoff: „Eine Nachverdichtung ist besser als ein Neubau im Grünen.“

Verwaltung prüfte zwei günstigere Lösungen

Wenn der Neubau doch auf Zustimmung stößt bei Planern und Politiker, warum müssen sie dann für ein einzelnes Haus ein kompliziertes und langwieriges Bebauungsplanverfahren ins Leben rufen? Die Stadt hat im Vorfeld zwei Verfahren geprüft, die Lesker deutlich schneller und preisgünstiger zu einer Baugenehmigung verholfen hätten.

Eine Option wäre ein beschleunigtes Verfahren gewesen, wie es das Baugesetzbuch vorsieht für die sogenannte Innenentwicklung von geschlossenen Baugebieten. Das kommt aber in Bottrop nicht infrage, weil die Gartenfläche durch den Neubau erstmals versiegelt würde.

„Am Ende war es eine Ermessensentscheidung“

Als zweite Option hat das Stadtplanungsamt eine Genehmigung nach einem anderen Paragrafen des Baugesetzbuches geprüft: „Innerhalb der bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.“

Dafür fehlt es an Böckenhoff- und Hans-Böckler-Straße an einem vergleichbaren Bau in zweiter Reihe. „In zweiter Reihe steht an der Böckenhoffstraße nur die Cyriakusschule, und die ist als Referenzobjekt ungeeignet“, sagt Stadtsprecher Thorsten Albrecht. „Am Ende war es eine Ermessensentscheidung, die wir getroffen haben.“

Bauherr Lesker nimmt es sportlich, dass er zum zweiten Mal seit 2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragen muss, der für ihn mit einigen Kosten verbunden ist. Er schreibt an Planungsamtsleiterin Christina Kleinheins: Er werde „die städtebauliche Planung inklusive sämtlicher erforderlicher Gutachten auf eigene Kosten beauftragen“. Und weiter: „Ferner sind wir bereit, sämtliche weiteren Kosten zu übernehmen.“

Nach den Vorgaben der Verwaltung gehören zu diesem Unterlagenpaket auch „eine detaillierte Beschreibung und Bewertung der Umweltbelange im Rahmen eines Umweltberichtes“. Eine Klimaanalyse für ein Einfamilienhaus? Wirklich? Klingt aufwändig, wird es aber nicht sein, sagt ein Stadtplaner: „Das wird auf eine Seite passen.“