Bottrop. Seit 2022 erhebt Bottrop Verfassungsbeschwerden gegen das Land. Die Stadt sieht sich ungerecht behandelt bei der Gemeindefinanzierung.

Bottrop und sieben andere kreisfreie Städte erheben seit 2022 gegen die jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetze (GFG) des Landes Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof NRW. Sie sehen sich ungerecht behandelt durch eine Gesetzesänderung zugunsten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Bottrop kostet die Änderung seitdem mehr als eine Million Euro im Jahr an entgangenen Zuweisungen, rechnet der Kämmerer vor.

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Der Verfassungsgerichtshof NRW bestätigt, dass die kreisfreien Städte Bonn, Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Solingen und Wuppertal im November 2023 Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 erhoben haben. „Sie behaupten, die angegriffenen Regelungen verletzten sie in ihrem Recht auf gemeindliche Selbstverwaltung, soweit darin für kreisfreie Städte höhere fiktive Hebesätze festgesetzt sind als für kreisangehörige Städte und Gemeinden.“

Entscheidung über Verfassungsbeschwerde steht aus

Eilig haben es die NRW-Verfassungsrichter aber nicht mit der Verhandlung der Beschwerde. Beim Verfassungsgerichtshof ist bereits eine Verfassungsbeschwerde derselben kreisfreien Städte gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 anhängig, über die noch nicht entschieden ist.

„Die erhoffte Entscheidung bis Ende 2024 zeichnet sich nicht ab.“

Jochen Brunnhofer, Bottrops Stadtkämmerer

Die acht beschwerdeführenden Städte hatten auf eine Entscheidung in diesem Jahr gehofft, sagt dazu Bottrops Kämmerer Jochen Brunnhofer. „Dies zeichnet sich aber nicht ab, sodass nunmehr die weitere Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2024 vorbereitet wird. Hierfür werden die notwendigen
Gremienbeschlüsse bei den Kommunen eingeholt. Einen Zeitpunkt für Verhandlungen etc. kann ich nicht benennen. Konkrete Gerichtstermine existieren noch nicht.“

Der Städtetag und die oppositionelle Landes-SPD beklagen durch den neuen Verteilungsschlüssel eine Umverteilung von Zuweisungen aus dem Ruhrgebiet in das Münsterland, wo viele kreisangehörige Städte und Gemeinden jetzt bevorzugt würden.

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Sie rechnen bei dieser Gelegenheit vor, dass im Münsterland bei der Landtagswahl 2022 elf CDU-Direktkandidaten in den neuen Landtag eingezogen sind.