Bottrop. Bottrop sieht sich durch Änderungen der Gemeindefinanzierung im Nachteil und legt Verfassungsbeschwerde ein. Um so viel Geld geht es jedes Jahr.
Die Stadt Bottrop wird vor dem Verfassungsgericht gegen das Land klagen und Beschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 erheben. Der Stadtrat wird den Weg dafür voraussichtlich am kommenden Dienstag freimachen. Denn bei einem Erfolg hofft Stadtkämmerer Jochen Brunnhofer Jahr für Jahr auf Einnahmen von 2,4 Millionen Euro, die der Stadt ab 2023 erst einmal verloren gehen.
Im Finanzausschuss signalisierten die Ratsparteien daher bereits einstimmig ihre Zustimmung zu der geplanten Verfassungsbeschwerde. CDU-Landtagsabgeordnete Anette Bunse und FDP-Landtagskandidat Andreas Mersch enthielten sich allerdings der Stimme. Wie Bottrop werden auch andere NRW-Großstädte Verfassungsbeschwerde erheben.
Bottrop verliert durch Finanzreform Steuergelder
Denn die CDU/FDP-Landesregierung hatte bisher alle gleichbehandelt, wenn es bei der Berechnung der Finanzzuweisungen an die Städte und Gemeinden darum ging, deren eigene Steuerkraft zum Beispiel durch Einnahmen aus Grundsteuern und Gewerbesteuern zu berücksichtigen. Nun aber habe das Land diesen Gleichheitsgrundsatz aufgegeben und die Verteilung der Steuergelder verändert. „Wir sehen den Ermessensspielraum des Landes dazu nicht“, sagte Kämmerer Brunnhofer im Finanzausschuss.
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Brunnhofer machte klar, dass die Finanzreform des Landes die größeren Städte benachteilige. Denn sie bekommen so weniger Geld. Das liegt daran, dass das Land kreisfreien Städten wie Bottrop per se eine höhere eigene Steuerkraft zumisst als Städten, die einem Kreis angehören.
„Somit werden zukünftig zwei Städte bei gleichem Gewerbesteueraufkommen und gleichen Gewerbesteuerhebesätzen unterschiedlich behandelt“, berichtet auch OB Bernd Tischler in einem Papier für den Finanzausschuss. Denn die kreisfreie Stadt wie Bottrop bekomme weniger Geld als die kreisangehörige Kommune.
Umverteilung auf kleinere Städte
Insgesamt werden so um die 109 Millionen Euro von den großen Städten auf die kleineren umgelenkt. Für Bottrop macht das allein in diesem Jahr einen Verlust von 1,2 Millionen Euro aus. Ab 2023 überweist das Land der Stadt dann jährlich 2,4 Millionen Euro weniger Geld. Denn in diesem Jahr werde die Neuregelung übergangsweise erst zur Hälfte wirksam, erläutert die Bottroper Finanzverwaltung.
Auch die Mitglieder des Finanzausschusses des Städtetages NRW halten diese Neuregelung für unbegründet und rechtswidrig. Der Städtetag hat den für alle Großstädte stellvertretend klagenden Kommunen daher auch organisatorische und finanzielle Hilfen für ihre Verfassungsbeschwerde zugesagt.