Bottrop/Essen. Eine Frau aus Bottrop missbraucht die Tochter ihrer besten Freundin. Jetzt hat die 36-Jährige ihre Gefängnisstrafe endgültig akzeptiert.

Das kleine Mädchen aus Bottrop war gerade mal zwei Jahre alt. Es trug noch Windeln, als es sexuell missbraucht wurde. Die Täterin war die beste Freundin der Mutter. Am Donnerstag hat die 36-Jährige ihre Verurteilung zu dreieinhalb Jahren Gefängnis endgültig akzeptiert.

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Die Haftstrafe hatte das Amtsgericht Bottrop bereits im Februar verhängt - wegen Kindesmissbrauchs, Vergewaltigung und Herstellens von Kinderpornografie. Dagegen hatte die 36-Jährige Berufung eingelegt. Hoffnung auf eine mildere Strafe gab es allerdings nicht.

Vorwürfe machen die Richter fassungslos

Die schweren Vorwürfe haben auch die Berufungsrichter am Essener Landgericht fassungslos gemacht. „Da fehlen einem die Worte“, sagte Richter Sebastian Jordan während der Verhandlung. „Was will man dazu noch sagen?!“

Die Angeklagte hatte offenbar immer mal wieder auf die Tochter ihrer Freundin aufgepasst. Auch sie selbst hat zwei Kinder. Zwei Söhne, die bei ihr im Haushalt leben.

Wahrscheinlich wäre nie herausgekommen, was passiert ist. „Die Zweijährige ist noch zu klein, um sich mitzuteilen“, so Jordan. „Das wäre alles versickert.“

Doch dann kam der Zufall ins Spiel. Die Mutter des kleinen Mädchens hatte auf dem Handy ihrer Freundin Bilder und Videos ihrer Tochter entdeckt. Der Schock saß tief. Sie hatte ihrer Freundin blind vertraut. 

Missbrauch: Das Mädchen soll geschlafen haben

Das Mädchen soll geschlafen haben, als es von der Angeklagten nackt ausgezogen, missbraucht und dabei gefilmt und fotografiert wurde. Die Taten passierten auf dem Sofa. Eine ist so schwer, dass die Juristen sogar von Vergewaltigung sprechen.

Der Fokus der Bilder liegt laut Gericht eindeutig auf dem Intimbereich. Was die 36-Jährige mit den kinderpornografischen Fotos vorhatte, ist unklar.

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Die Bottroperin hatte in beiden Prozessen zwar ein Geständnis abgelegt. Worte der Reue oder der Entschuldigung gab es jedoch nicht. Auch keinen Erklärungsversuch. Die Taten wurden wortlos abgenickt. Die 36-Jährige war nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Oktober vergangenen Jahres sofort festgenommen worden. Seitdem saß sie in Untersuchungshaft im Frauengefängnis Dinslaken.

Angeblich hatte die Bottroperin Drogen konsumiert

„Sie hat einen Prozess durchgemacht und sich mit den Taten auseinandergesetzt“, sagte ihr Verteidiger André Wallmüller den Berufungsrichtern. Außerdem habe sie Betäubungsmittel konsumiert. „Im nüchternen Zustand wäre das alles nicht passiert.“

Überzeugen konnte die Richter das allerdings nicht. Dass die Angeklagte nicht wusste, was sie getan habe, sei nicht vorzustellen. „Sie ist schließlich selbst Mutter.“ Außerdem sei die Tochter ihrer Freundin ja noch fast ein Baby gewesen.

Für eine Reduzierung der Strafe sahen die Richter in zweiter Instanz keinen Spielraum. Das Bottroper Amtsgericht sei im ersten Prozess nicht „übers Ziel hinausgeschossen“.

Einen Mini-Erfolg hat die 36-Jährige trotzdem erzielt. Die Berufungsrichter haben den Haftbefehl aufgehoben. Das heißt: Die Angeklagte durfte das Gefängnis nach rund zehn Monaten Untersuchungshaft nach der Verhandlung erst einmal wieder verlassen. Den Rest der dreieinhalb Jahre Haft kann sie nun voraussichtlich im offenen Vollzug absitzen. Dafür müsste sie nur nachts ins Gefängnis. In ein paar Wochen würde sich die Justiz dazu dann wieder bei ihr melden.