Bottrop. Das Video ging viral im Netz: Bei einem Einsatz in der Bottroper Innenstadt zog ein Polizist seine Waffe. Das sagt die Staatsanwaltschaft.
Fast ein halbes Jahr nach einem Polizeieinsatz am Gleiwitzer Platz in der Bottroper Innenstadt, bei dem ein Polizist seine Waffe auf einen zuvor geflüchteten Autofahrer gerichtet hatte, hat die Staatsanwaltschaft Essen den Polizisten vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen.
„Das gegen den Polizeibeamten eingeleitete Verfahren wegen Nötigung ist vor einigen Wochen eingestellt worden“, sagt Oberstaatsanwältin Anette Milk auf Anfrage. „Das Ermittlungsverfahren gegen den Autofahrer ist noch nicht abgeschlossen.“ Gegen den 29-jährigen Gladbecker wird ermittelt wegen Beleidigung, Nötigung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen reagierte auf die Einstellung des Verfahrens gegen den Polizisten: „Die Bewertung der Staatsanwaltschaft ist eine Bestätigung dafür, dass der Polizeibeamte in dieser schwierigen Einsatzsituation rechtmäßig agiert hat.“
Der Einsatz auf der Osterfelder Straße in Höhe des Gleiwitzer Platzes am Abend des 14. Januar hatte hohe Wellen geschlagen in den sozialen Netzwerken, weil eine etwa zwei Minuten lange Sequenz von der Konfrontation im Netz intensivst geklickt worden war.
Die Vorgeschichte: Der Wagen eines 29-jährigen Gladbeckers war Polizisten in der Innenstadt aufgefallen. Sie wollten den Wagen überprüfen, weil sie illegales Tuning an Felgen und Radkasten vermuteten. Der 29-Jährige habe sich einer Kontrolle entzogen und sei mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Innenstadt gefahren.
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An der Osterfelder Straße hatte der Autofahrer angehalten. Zwei Polizisten kündigten an, das Auto wegen des Verdachts auf ein Erlöschen der Betriebserlaubnis sicher zu stellen. Es folgt die per Video festgehaltene Sequenz, in der zu sehen ist, wie der Polizist seine Waffe auf den Fahrer richtet, während der die Polizisten beschimpft und mit Gas und Kupplung spielt, als wolle er den Polizisten anfahren. Schließlich steigt er doch aus dem Wagen aus. Der Wagen wird sichergestellt. Ein Gutachter stellt später fest, dass die Reifen gefährliche Risse durch den Kontakt zu den Radkästen hatten.
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Parallel zu den Ermittlungen davon prüft auf Anregung der Polizei das Straßenverkehrsamt, ob Anlass zu der Annahme besteht, dass der Gladbecker zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet ist. Dann könnte es eine medizinisch-psychologische Begutachtung (MPU) anordnen.