Bottrop. Bei der Landtagswahl werden Bottroper Wahlzettel codiert sein: „L. weiblich, geboren 1953 bis 1961“ ist auf einem zu lesen. Das ist der Zweck.
Einige Stimmzettel in Bottroper Wahllokalen werden bei der Landtagswahl am Sonntag, 15. Mai, gekennzeichnet sein. Auf einem wird oben links etwa zu lesen sein: L. weiblich, geboren 1953 bis 1961. Auf einem anderen wird zum Beispiel stehen: A. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1998 bis 2004. Die Beschriftungen dienen dazu, dass Statistiker mehr über das Wahlverhalten der Bevölkerung herausfinden.
„Das Wahlgeheimnis bleibt auch hier uneingeschränkt gewährleistet“, versicherte Landeswahlleiter Wolfgang Schellen. Die Erhebungen bleiben anonym. Die Statistiker wissen ja nicht, wer die Stimmzettel ausgefüllt hat, sondern nur, ob es eine Wählerin oder ein Wähler war und welcher Altersgruppe sie angehören. Ihr Ziel ist es, Aufschlüsse über die Wahlbeteiligung verschiedener Bevölkerungsgruppen und deren Stimmabgaben je nach Alter und Geschlecht zu gewinnen.
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In vier Bottroper Stimmbezirken gibt es die speziellen Wahlzettel
Dazu wird in repräsentativ ausgewählten Stimmbezirken auf die Stimmzettel oben links ein zusätzlicher Buchstabe aufgedruckt. Das ermöglicht die Zuordnung zur Altersgruppe und zum Geschlecht. Außerdem werden die Wahlberechtigten zur Ermittlung der Wahlbeteiligung in bis zu zehn Altersgruppen eingeteilt, von der jede mindestens drei Geburtsjahrgänge umfasst. Bei den Stimmabgaben für die Direktkandidaten und Landeslisten bei Männern und Frauen sind es sechs große Altersgruppen, zu denen mindestens sieben Jahrgänge gehören.
Im Bottroper Wahlkreis, der sich aus Bottrop und den vier Gladbecker Orten Ellinghorst, Schultendorf, Alt-Rentfort und Rentfort-Nord zusammensetzt, sind vier Stimmbezirke ausgewählt worden, teilt der Bottroper Wahlorganisator Pascal Gniffke mit. „Alle Stimmbezirke sind im Bottroper Gebiet“, erklärt er. In den vier Stimmbezirken werden am Wahlsonntag zwölf verschieden gekennzeichnete Stimmzettel an geeignete Wählerinnen und Wähler ausgegeben.
Wahlforscher müssen die Wähler für ihre Prognosen fragen
Die Wahlberechtigten werden vorher in der Wahlbenachrichtigung und durch Aushänge im Wahllokal über ihre Teilnahme an der Wahlstatistik informiert, berichtet der Landeswahlleiter. Die spätere Auszählung der Stimmzettel und die Auswertung der Wählerverzeichnisse nach Alter und Geschlecht seien strikt getrennt, versichert er. Der gewachsene Anteil der Briefwählerinnen und Briefwähler wird in die Wahlstatistik gar nicht einbezogen.
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Die Statistik, die der Landesbetrieb für Information und Technik auf die Gesamtzahl der Wahlberechtigten sowie der Wählerinnen und Wähler hochrechnet, bildet so anonym das tatsächliche Wahlverhalten der Bevölkerung zum Zeitpunkt der Stimmabgabe ab. Die Ergebnisse beruhen ja auf der Auswertung der Stimmzettel und nicht etwa auf Umfragedaten. Wahlforschungsinstitute dagegen müssen die Wählerinnen und Wähler nach der Stimmabgabe fragen, wie sie gewählt haben, um ihre Wahlprognosen zu erstellen.