Bottrop. Die Stadt Bottrop setzt nun die neuen von Bund und Ländern beschlossenen Quarantäneregeln um. Was das für Infizierte und Kontaktpersonen heißt.
Wer mit Corona infiziert ist oder Kontakt zu einer infizierten Person hatte, der muss in Quarantäne. Diese Regel gilt quasi seit Ausbruch der Pandemie. Doch wie das im Detail aussieht, hat die Stadt Bottrop noch einmal zusammengefasst. Denn seit Mittwoch setze man die im Bund-Länderbeschluss vom 7. Januar definierten Bedingungen für Quarantäne um, heißt es seitens der Stadt.
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Demnach gilt sowohl für Infizierte als auch für Kontaktpersonen nun eine Quarantäne-Dauer von zehn Tagen – unabhängig von der Virusvariante. Am siebten Tag besteht die Möglichkeit, sich frei zu testen – durch einen negativen Schnell- oder PCR-Test. Anders bei Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen. Sie müssen – so sie mindestens 48 Stunden keine Symptome haben – verpflichtend einen PCR-Test zur Beendigung der Quarantäne vorlegen.
Wer geboostert ist, muss als Kontaktperson nicht länger in Quarantäne
Infizierte Kinder und Jugendliche können nach sieben Tagen mit einem PCR- oder Schnelltest aus der Quarantäne entlassen werden. Kontaktpersonen im Kinder- und Jugendalter können bereits nach fünf Tagen mit negativen PCR- oder Schnelltest die Quarantäne beenden.
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Für Kontaktpersonen gilt ferner, dass sie nicht mehr in Quarantäne kommen, wenn sie geboostert sind, ebenso wenig doppelt Geimpfte, bei denen die letzte Impfung weniger als drei Monate zurückliegt. Das gleiche gilt für Geimpfte, Genesene und frisch Genesene, wenn auch hier die Erkrankung beziehungsweise Impfung weniger als drei Monate zurückliegt.
Fragen dazu beantwortet die Corona-Hotline der Stadt, 02041 70-50 80.