Bottrop. Bottrops Impfzentrum musste zuletzt viele Impfwillige abweisen, weil sie noch nicht an der Reihe sind. Was sie nun für einen Termin tun können.
Zahlreiche Bottroper hatten sich bereits über einen Termin gefreut – und mussten dann doch ohne Spritze das Impfzentrum verlassen. Denn weiterhin gilt: Nur ein Teil der Priorisierungsgruppe 3 darf sich aktuell impfen lassen. Andere müssen immer noch warten – und konkurrieren ab dem 7. Juni mit allen Impfwilligen.
Die Entscheidung, die Prio-Gruppe 3 aufzuteilen, hatte für Kritik gesorgt: Während Lehrer an weiterführenden Schulen, Lebensmittelverkäufer und mehrere Berufsfelder aus der Justiz bereits an der Reihe sind, hat der andere Teil der Priorisierungsgruppe das Nachsehen, darunter die Über-60-Jährigen sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen.
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Sie haben nun einen doppelten Nachteil, denn am 7. Juni wird die Impfpriorisierung aufgehoben, manch chronisch Erkrankter oder Senior unter 70 muss sich dann das Impfangebot mit 20-Jährigen teilen. „Ich rate, jedes Impfangebot zu nutzen“, sagt Michael Althammer, Leiter des Impfzentrums. Heißt: den Hausarzt ebenso zu kontaktieren wie den Facharzt, sich um eine Betriebsimpfung ebenso zu bemühen wie um einen Termin im Impfzentrum.
Aktuell keine Erstimpfungen mehr im Bottroper Impfzentrum
Teilweise 20 bis 30 Impfwillige täglich habe das Bottroper Impfzentrum zwischenzeitlich ablehnen müssen, so Althammer, weil die Bürgerinnen und Bürger zwar einen Termin ergattert hatten, aber eben noch nicht zu dem Teil der Prio-Gruppe 3 gehörten, der geimpft werden darf. Weil das Problem vorauszusehen war, vergab das Impfzentrum zehn Prozent mehr Termine – und konnte so jede Dosis verimpfen.
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Erst einige Tage nach der Öffnung des ersten Teils der Prio-Gruppe 3 ordnete das Gesundheitsministerium an, keine Impfwilligen bei Fehlbuchungen mehr abzuweisen. Aktuell sind allerdings alle Termine für die Erstimpfung ausgebucht. „Wir bekommen Anfang Juni nur noch genügend Impfstoff für die Zweitimpfungen“, sagt Althammer. Wer also noch gar keine Spritze bekommen hat, sollte sich nun erst mal an seine Ärzte wenden oder Betriebsimpfungen nutzen.
Diese Personengruppen dürfen sich aktuell impfen lassen nach Priorisierungsgruppe drei:
- Lehrerinnen und Lehrer an weiterführenden Schulen
- Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten
- Gerichtsvollzieher
- Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
- Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten
- Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz
- Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder
- Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen , die nicht in einer Einrichtung leben (Nachweis über den Pflegegrad nötig)