Bochum-Wattenscheid. Ein Mann (36) ist in eine Schule in Bochum eingebrochen. Er nahm unter anderem Laptops, eine Kamera und eine Gitarre mit. Nun stand er vor Gericht.

Die Sanierungsarbeiten in einer Wattenscheider Grundschule hat ein 36-jähriger Bochumer dazu ausgenutzt, um zahlreiche Elektronik-Geräte zu stehlen. Deshalb verurteilte ihn das Schöffengericht zu neun Monaten Haft – ohne Bewährung.

Seine Beute schleppte der Täter in seine Obdachlosenkunft

Es geht um die Kirchschule am Wattenscheider Hellweg. Zur Tatzeit zwischen dem 4. Juli und 7. August 2023 wurde das Gebäude renoviert und war deshalb auch für Unbefugte leicht zu betreten, weil einige Türen noch keine Schlösser hatten. Zweimal in dieser Zeit schlich sich der mehrfach vorbestrafte Angeklagte zusammen mit einem Mittäter in das Gebäude und steckte mehr oder weniger wahllos Technik-Geräte in Kartons und einen Trolley. Damit verschwand er in einer nahegelegenen Obdachlosenunterkunft, in der er damals untergebracht war.

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„Gelegenheit schafft Diebe“, meinte der Richter über die mangelnde Absicherung in der Schule. Allerdings gebe es auch „moralische Mauern“. Eine Schule sei schließlich „ein Schutzort für Kinder“.

Am 8. August war die Polizei dem Angeklagten auf die Schliche gekommen. Sie durchsuchte sein Zimmer. Dort lagen Teile der Beute: mehrere Radios, ein Fotoapparat, ein Mini-PC, ein Router, ein Monitor, zwei Handys, zwei Laptops, ein Drucker und acht Kopfhörer. Eine Gitarre war auch dabei, obwohl der Angeklagte dieses Instrument gar nicht spielen kann. Den Wert der Beute schätzte das Gericht auf mindestens rund 3000 Euro.

Angeklagter: „Alkohol war mein ständiger Begleiter“

„Ich steh dazu, ich habe Mist gebaut“, sagte der 36-Jährige. Seit seinem 15. Lebensjahr nimmt er Rauschmittel zu sich. „Alkohol war mein ständiger Begleiter.“ Später kamen auch Amphetamine und sehr harte Drogen wie Crack und Heroin hinzu. „In der Unterkunft kommt man an alles dran, wenn man nicht aufpasst“, meinte der Angeklagte, der weder eine Ausbildung noch einen Beruf hat.

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Einen Plan, wie und wo er die Beute verkaufen wollte, hatte er nicht. „Was hätten Sie denn mit dem Geld gemacht, wenn sie die Beute verkauft hätten?“, fragte der Richter. Antwort: „Wahrscheinlich Drogen gekauft.“

Bochumer Gericht gewährt ihm die Chance „Therapie statt Strafe“

Schon mehrfach ist er vorbestraft, wegen Körperverletzungen, Diebstählen, eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung. Mehrfach saß er auch schon im Knast, unter anderem wegen Schwarzfahrens. Als er in die Kirchschule ging, stand er noch unter Bewährung wegen einer früheren Straftat. Deshalb wollte die Staatsanwältin auch nicht mehr, dass die von ihr geforderten neun Monate Haft zur Bewährung ausgesetzt werden.

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Dem schloss sich das Gericht an. Allerdings vermerkte es im Urteil, dass die Diebstähle wegen einer Drogensucht begangen worden sind. Deshalb könnte das Prinzip „Therapie statt Strafe“ greifen. Zurzeit befindet sich der 36-Jährige in einer stationären Einrichtung, die ihn auf eine klinische Entzugstherapie vorbereitet. Sollte er diese erfolgreich durchstehen, könnte die Haftstrafe doch noch zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Täter stehe jetzt an einem Scheideweg seines Lebens, hieß es im Prozess.