Bochum. Mit viel zu hohem Tempo sind zwei Männer durch Wattenscheid gerast. Die Sanktionen waren erheblich. Nicht nur in finanzieller Hinsicht.

Eine viel zu schnelle, viel zu gefährliche Autofahrt in Bochum-Wattenscheid kommt zwei Männer teuer zu stehen. Eine Amtsrichterin verurteilte sie am Mittwoch (15.) wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens zu Geldstrafen.

Auf der Berliner Straße und dem Zeppelindamm links und rechts an anderen Autos vorbeigerast

Die Angeklagten sind ein 44-jähriger Gleisbauer aus Bochum und ein 39-jähriger Solinger, der in einem Transportunternehmen arbeitet. Am 30. März 2024 um 16.30 Uhr waren sie jeweils in einem Mittelklasse-BMW auf der Berliner Straße und auf dem Zeppelindamm in Fahrtrichtung Linden unterwegs und lieferten sich ein Rennen.

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Mit deutlich zu hohem Tempo rasten sie rechts und links an den Fahrzeugen vor ihnen vorbei. „Dies taten sie, um sich möglichst schnell im Straßenverkehr fortzubewegen“, sagte der Oberamtsanwalt in Anlehnung an den noch relativ neuen Gesetzestext: Erst seit 2017 sind solche Rennen strafbar (§315d StGB).

Höchstens 70 Stundenkilometer durften die Angeklagten damals fahren. Sie sollen aber mehr als 100 auf dem Tacho gehabt haben. „Auf der Fahrt ist es so passiert“, meinte einer der Verteidiger und wollte damit wohl sagen, dass die Raserei ein spontaner, nicht geplanter Entschluss gewesen sei.

Beschuldigte Autofahrer mussten Führerscheine und die Fahrzeuge abgeben

Zeugen des Rennens hatten damals die Polizei alarmiert, die sofort herbeieilte und die beiden BMW stoppte. Die Beschuldigten konnten nicht mehr weiterfahren: Sie mussten ihren Führerschein abgeben und auch ihre Autos: Als „Tatwerkzeuge“ wurden sie beschlagnahmt.

Der Oberamtsanwalt forderte für den 44-Jährigen, einen Familienvater, eine Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro (90 Tagessätze à 60 Euro), für ein 39-Jährigen, der weniger verdient, eine Geldstrafe von 3600 Euro (120 Tagessätze à 30 Euro). Letzterer ist wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis schon zweimal vorbestraft. Dem Strafantrag schloss sich die Richterin an.

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Richterin gab den Verurteilten ihre Führerscheine zurück

Nach dem Urteil gab sie den Angeklagten ihre Führerscheine zurück. Zudem hob sie die Beschlagnahme eines der beiden Autos auf; das andere wurde schon früher wieder herausgegeben, weil es ein geliehenes Auto war.