Bochum. „Gefährlich, sehr gefährlich“, sagt die Richterin zum Angeklagten. Eine Polizistin schildert im Prozess die nächtliche Fahrt durch die Innenstadt.

Quietschende Reifen, Rotlichtverstoß, riskantes Rechts-Links-Überholen, Rasen – und dies alles nachts in der Bochumer Innenstadt. Wegen dieser Vorwürfe stand am Montag (30.) ein 22-jähriger Student auf die Anklagebank des Amtsgerichts. Verurteilt wurde der Bochumer nicht, büßen muss er trotzdem.

Auch weitere junge Männer saßen in dem rasenden Mercedes

In der Anklage ist von einem „verbotenen Kraftfahrzeugrennen“ die Rede. Dieser recht neue Straftatbestand kann auch dann erfüllt sein, wenn man völlig alleine durch die Straßen rast. Nämlich dann, wenn man „sich mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“. Mit bis zu 120 Stundenkilometern soll der Fahrer eines Mercedes mit E-Motor in der Nacht zum 6. April (Samstag) über Südring, Westring und Alleestraße gebrettert sein und andere Pkw massiv gefährdet haben. Mit an Bord hatte er mehrere junge Männer gehabt.

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Eine zivile Polizeistreife in einem Volvo, die gerade auf Handy-Verstöße geachtet hatte, sah gegen 1.10 Uhr an der Kreuzung Südring/Viktoriastraße, wie der Merdeces rechts an ihr viel zu schnell vorbeisauste. „Er ist Schlangen gefahren und Autos ausgewichen, auf jeden Fall vier Mal“, beschrieb eine Polizisten (24) im Zeugenstand die ständigen Fahrspurwechsel des Angeklagten auf dem Westring. An der Kreuzung zur Alleestraße sei er „mit durchdrehenden Reifen um die Kurve gefahren“.

Bochumer Polizistin: „Als ich auf den Tacho geguckt habe, waren wir schon bei 120“

Zur Verfolgung musste auch die Polizei tief aufs Gaspedal drücken. „Als ich auf den Tacho geguckt habe, waren wir schon bei 120“, sagte die Polizistin, die sich auf dem Beifahrersitz befunden hatte. „Schneller ging es nicht.“ Als der Raser an der Kreuzung Alleestraße/Bessemerstraße eine rote Ampel ignorierte und andere Pkw zum Abremsen nötigte, musste die Polizei sogar mit Blaulicht in den Gegenverkehr ausweichen, um nicht den Anschluss zu verlieren.

Vor „Tor 5“ an der Alleestraße konnte die Zivilstreife den Mercedes zum Anhalten bewegen. „Wenn tagsüber Kinder spielen würden, würde er nicht so schnell fahren“, zitierte die Polizistin den Fahrer.

Gericht stellte Verfahren gegen eine Geldauflage ein

Die Polizei stellte damals nicht nur seinen Wagen, sondern auch den Führerschein sicher. Während sie das Auto nach einigen Tagen wieder herausgab, lag die Fahrerlaubnis bis jetzt bei der Amtsrichterin. „Ein Leben ohne Führerschein ist ein bisschen schwer“, sagte der Angeklagte. Man komme nicht mehr gut von A nach B.

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Die Richterin betonte zwar, dass die Fahrt „gefährlich, sehr gefährlich“ gewesen sei. Trotzdem war sie nicht ganz überzeugt, ob der Straftatbestand des verbotenen Autorennens wirklich erfüllt war. Sie stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage ein: 600 Euro muss der 22-Jährige, der Geld nur mit einem Mini-Job verdient, ans Land zahlen. „Ein Denkzettel und eine Warnung für künftige Fahrten“, so die Richterin. Den Führerschein gab sie dem Mann zurück.

Vor Gericht bestritt er, so schnell wie von der Polizei geschildert gefahren zu sein.