Bochum. Die Anmeldungen für Gesamtschulen starten in Bochum vor allen anderen Schulen. Wann es losgeht – und warum das nicht nur für Begeisterung sorgt.
Anfang des kommenden Jahres ist es soweit: Die Anmeldungen für die weiterführenden Schulen in Bochum beginnen. Erneut können Eltern ihre Kinder zuerst für die Gesamtschule und erst danach für das Gymnasium, die Real-, Haupt- oder Sekundarschule anmelden. Das sorgt nicht überall in der Stadt für Begeisterung.
Seit dem Schuljahr 2022/2023 gibt es in Bochum das vorgezogene Anmeldeverfahren. Der Grund: Die Gesamtschulen sind sehr beliebt, in den vergangenen Jahren gab es immer mehr Anmeldungen als Plätze. Schülerinnen und Schüler, die dort abgelehnt werden, würden so die Möglichkeit erhalten, sich gleichberechtigt mit anderen Kindern an den anderen Schulen anzumelden.
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Zu viele Anmeldungen an Gesamtschulen, aber auch an manchen Gymnasien und Realschulen
Die CDU hinterfragt das und hat dazu im Schulausschuss nachgehakt: „Ist die Sinnhaftigkeit dieses Verfahrens für eine einzige Schulform innerhalb der Verwaltung vor dem Hintergrund der Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen in letzter Zeit hinterfragt worden?“ Denn: Beim letzten Anmeldeverfahren gab es nicht nur zu viele Anmeldungen an Gesamtschulen, sondern auch an manchen Gymnasien und Realschulen. An zwei sehr beliebten Schulen wurde erst nach langem Hin und Her eine fünfte Klasse genehmigt, eine Belastung für betroffene Familien wegen der langen Ungewissheit.
Anmeldung an den weiterführenden Schulen
Wie auch in den vergangenen Jahren beginnt die Anmeldung für die weiterführenden Schulen in Bochum in den Wochen, nachdem die Halbjahreszeugnisse verteilt wurden. Das ist am 7. Februar 2025.
Danach starten zuerst die Anmeldungen für die Gesamtschulen, zwei Wochen später geht es an allen anderen weiterführenden Schulen weiter. Die genauen Daten hat die Stadt noch nicht veröffentlicht.
Die Stadt habe zu dem Thema bei benachbarten Städten angefragt. Auch dort gebe es oftmals ein vorgezogenes Verfahren für Gesamtschulen. „Darüber hinaus wurde im Vorfeld (...) eine Anfrage bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt, ob auch zum Schuljahr 2025/26 ein vorgezogenes Anmeldeverfahren an Gesamtschulen genehmigt würde. Die Anfrage wurde positiv beschieden“, so das Schulverwaltungsamt.
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Gymnasien wünschen sich ebenfalls ein vorgezogenes Anmeldeverfahren
Auf Anfrage, wie die Schulen das vorgezogene Anmeldeverfahren bewerten, heißt es von Oliver Bauer, Leiter des Neuen Gymnasiums, sowie Schulformsprecher: „Die Bochumer Gymnasien haben sich bereits in den vergangenen Jahren immer wieder dafür ausgesprochen, dass auch für die Gymnasien ein vorgezogenes Anmeldeverfahren bei der Bezirksregierung beantragt wird, da an mehreren Gymnasien Anmeldeüberhänge entstehen.“
Eine andere Schulleitung verweist zudem auf den Rechtstext, der eine vorgezogene Anmeldung überhaupt erst zulässt. Darin heißt es: „Ist zu erwarten, dass die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer oder mehrerer Schulen einer Schulform übersteigen wird, kann die obere Schulaufsichtsbehörde auf Antrag des Schulträgers ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für die Schulen dieser Schulform zulassen.“ Das sei auch bei Gymnasien und Realschulen in Bochum der Fall.
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Warum sich das vorgezogene Anmeldeverfahren für Gesamtschulen bewährt
Bei den Schulleitungen der Gesamtschulen kommt das Verfahren hingegen gut an. Claudia Högemann, Leiterin der Willy-Brandt-Gesamtschule, erklärt: „Das vorgezogene Anmeldeverfahren hat sich bewährt, da die Überhänge dann sinnvoll verteilt werden können.“
Auch für Kristian Reichstein, Leiter der Heinrich-Böll-Gesamtschule, ist das vorgezogene Anmeldeverfahren unabdingbar, solange es in einer Stadt mehr Anmeldungen als Plätze für eine ganze Schulform gibt. Es gebe zwar auch „Überhänge“ an einzelnen Schulen, „meines Wissens wurde aber in Bochum noch nie ein Kind, dass eine Haupt- oder Realschule beziehungsweise ein Gymnasium besuchen wollte, auf eine andere Schulform verwiesen.“ Das passiere an Gesamtschulen jedes Jahr in mehrfacher Klassenstärke. Deshalb sei es nur fair, den davon betroffenen Eltern zumindest die Möglichkeit zu geben, dass ihre Kinder gleichberechtigt am regulären Verfahren der anderen Schulformen teilnehmen können, wenn sie keinen Platz an einer Gesamtschule erhalten.