Bochum. Ein Mann (57) soll einen Rentner in Bochum übel zugerichtet haben. Im Prozess ärgert sich der Staatsanwalt – über den mutmaßlichen Täter.

Diese Verletzungen waren „potenziell lebensgefährlich“, sagte eine Rechtsmedizinerin (25) am Mittwoch vor dem Amtsgericht. Es geht um einen 68-jährigen Rentner aus Bochum, der auf dem Wilhelm-Hopmann-Platz in Bochum-Linden, dem ehemaligen Marktplatz, entsetzlich zugerichtet worden sein soll. Gesicht und Schädel waren blutüberströmt. Angeklagt ist ein 57-jähriger Bochumer, der einschlägig vorbestraft ist.

Anklage: Erst mit der Faust ins Gesicht geschlagen, dann zugetreten

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am 16. Juli 2023 um 19 Uhr den Rentner, der auf einer Bank saß, unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. In einem Gerangel seien beide zu Boden gegangen, der Angeklagte habe sich jedoch aufgerappelt und „mit voller Wucht“ gegen den Kopf des Rentners getreten.

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Der Rentner blieb benommen liegen. „Er blutete aus Mund und Nase“, sagte ein Polizist (50), dessen Wache nur wenige Schritte vom Tatort entfernt ist. Wohl nur durch Zufall kam das Opfer mit Prellungen und äußeren Einblutungen davon, ohne bleibende Schäden. Mit einem Rettungswagen wurde es ins Krankenhaus gebracht.

Beide, Angeklagter und Opfer, sollen zur Tatzeit mehr als zwei Promille Alkohol im Blut gehabt haben. Zuvor soll es einen Streit um einen Diebstahl gegeben haben. Der Rentner soll dem 57-Jährigen an einem Kiosk 20 Euro weggenommen haben.

Angeklagter weist die Vorwürfe zurück: „Es ist ein Witz alles“

Der Angeklagte weist die Vorwürfe zurück. „Es ist ein Witz alles“, grummelt er einmal vor sich hin. Er habe sich nur gegen einen Angriff des Rentners gewehrt und dabei sei dieser gestürzt. Er habe ihn nicht gegen den Kopf getreten. Mehrere Zeugen schildern dies aber anders, im Sinne der Anklage, nur die Lebenspartnerin (30) des Angeklagten nicht.

Die Atmosphäre im Gericht ist relativ gereizt. Mittlerweile wurde schon an drei Tagen verhandelt – und der Angeklagte besteht auf einen vierten, weil er noch eine weitere Zeugin hören will. Die ist aber bettlägerig und muss wohl mit einem Krankenwagen ins Gericht gebracht werden. Als der Angeklagte die Staatsjuristen einmal mit „Euch“ statt mit „Sie“ ansprach, meinte die Richterin: „Sie können uns gerne weiter siezen.“

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Dem Staatsanwalt ist sein Unmut über die aus seiner Sicht unnötige Verlängerung des Prozesses deutlich anzumerken. Es brodelte in ihm. Nun wird am 27. November weiterverhandelt. Der Angeklagte, der Bürgergeld bezieht, weiß aber nicht, wie er zu diesem Termin kommen soll, denn er habe kein Deutschlandticket und liege dann übrigens auch im Krankenhaus.

„Scheiß Deutsche! Wenn ich Dich das nächste Mal sehe, bringe ich Dich um“

Der Angeklagte ist schon einmal wegen einer ähnlichen Tat verurteilt worden. Die Richterin verlas dieses Urteil. Vor elf Jahren hatte er einen Mann auf einer Bank in Dahlhausen im Streit um Hunde geschlagen und getreten. Und gesagt: „Scheiß Deutsche! Wenn ich Dich das nächste Mal sehe, bringe ich Dich um.“ Sechs Monate Haft auf Bewährung hatte der Pole damals bekommen.