Bochum. Das Amtsgericht hat einen Bochumer verurteilt, der bei der Pfändung seines Sportwagens die Nerven verloren hat. Die Situation eskalierte.
Diese Pfändung eines Vollziehungsbeamten (58) des Zolls ist völlig aus dem Ruder gelaufen. Als er auf den Jaguar eines 65-jährigen Bochumers ein Pfandsiegel aufkleben wollte, fuhr dieser los und traf den Beamten am Bein. Am Dienstag wurde der Autofahrer vom Schöffengericht wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Auto des Bochumers sollte vom Zoll gepfändet werden
Der 65-Jährige ist bisher ein völlig unbescholtener Mann. Aber am 22. August 2023 hatte er „einen einmaligen Ausraster“, wie seine Verteidigerin sagte. Zwei Kräfte des Hauptzollamtes erschienen vor seinem Haus in Bochum wegen einer rückständigen Kfz-Steuer. Es soll um gut 1200 Euro gegangen sein. Ein Pfandsiegel für den Sportwagen hatte der Besuch bereits in der Tasche.
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Der Eigentümer war nicht begeistert. Zumal er behauptete, dass er die Steuer bereits überwiesen habe. Er holte seinen Laptop, um den Beamten dies nachzuweisen, ließ sie aber nicht ins Haus und seine Angaben auch im Auto des Zolls nicht überprüfen. Als der Zollbeamte dann ein Pfandsiegel ergriff, das er an den vor dem Haus am Straßenrand geparkten Sportwagen anbringen wollte, eskalierte alles.
Zollbeamter wurde am Knie verletzt
„Sie wollen doch jetzt nicht wegfahren“, sagte der Zollbeamte, als der 65-Jährige zu seinem Auto ging, obwohl der Fall noch völlig ungeklärt war. Trotzdem: Der Mann startete den Motor und erwischte beim Ausparken – vermutlich mit einem Vorderreifen – das Knie des Zollbeamten, der auf der Fahrbahn direkt neben der Vorderachse stand. „Ich war ein bisschen geschockt“, sagte er 58-Jährige den drei Richterinnen. „Er fuhr mich an und war weg.“
Verletzt wurde der Beamte nur eher leicht: eine Knieprellung. Allerdings hätte die Kollison viel schlimmer enden können.
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Der Zeuge war absolut sicher, dass der Angeklagte den Unfall bemerkt hatte. „Auf jeden Fall. Wir hatten Augenkontakt.“ Und der Wagen sei beim Ausscheren aus der Parklücke ja genau in seine Richtung gerollt. Ob die Kollison Absicht gewesen sei, könne er nicht sicher sagen. Zumindest aber: „Er hat es billigend in Kauf genommen.“
Zollbeamter nimmt Entschuldigung des Angeklagten nicht an
Zunächst hatte der Angeklagte komplett bestritten, den Beamten überhaupt berührt zu haben. Erst spät räumte er ein, dass er „nicht ausschließen“ könne, den Mann doch „berührt“ zu haben. Er sei damals „aufgeregt“ gewesen. Eine Entschuldigung schlug der Zollbeamte aus. „Ich finde es leider respektlos, dass Sie das erst jetzt sagen.“
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Im Raum stand vor der Aussage des Zollbeamten, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Da machte der Oberstaatsanwalt aber nicht mit. „Das wäre das falsche Signal. Da kann nicht im Interesse der Öffentlichkeit sein.“ Er forderte eine Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro (150 Tagessätze). Genau so urteilte auch das Gericht. Über die Interessen des Zolls habe sich der Angeklagte „rücksichtslos hinweggesetzt“ und in Kauf genommen, dass er den Beamten anfahre.
Der Ankläger ging übrigens nicht davon aus, dass die Steuer am Tattag bereits bezahlt war. Seit der Tat ist der Angeklagte seinen Führerschein los. Er wird noch drei weitere Monate auf ihn verzichten müssen.