Bochum. Bei unangemeldeten Prüfungen wiesen zehn von zwölf Friseuersalons Mängel auf. Auch in anderen Branchen wird regelmäßig kontrolliert.

„Das Ergebnis ist alarmierend“, sagt das Bochumer Ordnungsamt. Bei einer unangekündigten Kontrolle zur Bekämpfung von Schwarzarbeit wiesen fast alle aufgesuchten Friseurbetriebe in Bochum Mängel auf.

Ende September fanden landesweite Aktionstage zur Bekämpfung von Schwarzarbeit statt. Der Schwerpunkt lag auf der Friseurbranche. 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zolls, der Bezirksregierung Arnsberg, der Polizei und der Handwerkskammer Dortmund überprüften zwölf Salons.

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Jeder dieser Betriebe hat eine „fachliche Betriebsleitung“ bei der Handwerkskammer angemeldet. Bei zehn von zwölf waren die eingetragenen Betriebsleitungen aber nicht in den Betrieben anwesend. In solchen Fällen besteht grundsätzlich der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit.

Qualifizierte Betriebsleitung muss die überwiegende Zeit im Salon sein

Hintergrund: Sobald der Betriebsinhaber selbst kein Friseur-Meister ist, muss er eine qualifizierte Betriebsleitung in Vollzeit einstellen und dieses in ein Verzeichnis der Handwerkskammer („Handwerksrolle“) eintragen. Denn beim Friseurhandwerk wird eine handwerkliche Dienstleistung in einer kurzen Zeit und auch am Körper eines Kunden erbracht, sodass unbedingt ein qualifizierter Betriebsleiter die meiste Zeit vor Ort sein muss. Er muss die technischen Arbeitsabläufe steuern, betreuen und überwachen.

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„Fehlt hingegen die Betriebsleitung regelmäßig und kann daher dieser Funktion nicht nachgehen, so wird dies als Umgehung der Meisterpflicht in den zulassungspflichtigen Handwerken wahrgenommen“, erläutert eine Sprecherin der Stadt. Die zehn Friseurbetriebe stehen jetzt unter besonderer Beobachtung der Stadt, sanktioniert wurden sie aber bisher nicht.

„„Im Kampf gegen Schwarzarbeit ist die Zusammenarbeit verschiedener Behörden wichtig““

Thomas Richter, Leiter des Ordnungsamtes in Bochum

Außerdem sprachen die Kontrolleure Verwarnungen wegen Verstößen gegen die Preisangabenverordnung (PangVo) aus. An mehreren Produkten fehlte anders als vorgeschrieben der Preis. Bei einem erneuten Verstoß wird ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit eingeleitet.

„Unser gemeinsames Handeln sorgt für einen fairen Wettbewerb und gerechte Arbeitsbedingungen“

„Im Kampf gegen Schwarzarbeit ist die Zusammenarbeit verschiedener Behörden wichtig“, so Thomas Richter, Leiter des Ordnungsamtes. „Unser gemeinsames Handeln sorgt für einen fairen Wettbewerb und gerechte Arbeitsbedingungen.“

Bereits in den Jahren 2022 und 2023 wurden rund 40 Friseurbetriebe und Barbershops auf Bochumer Stadtgebiet überprüft. Auch damals war die Betriebsleitung nicht im Geschäft anwesend. Die Behörden verhängten Bußgelder in Höhe von 96.000 Euro.

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Auch andere Gewerke werden regelmäßig kontrolliert. Wie die Stadtverwaltung unlängst auf Anfrage der CDU mitteilte, wurden im Jahr 2021 insgesamt 27 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet, vor allem bei Karosserie- und Fahrzeugbauern, Dachdeckern sowie Malern und Lackierern. Insgesamt wurden Bußgelder in Höhe von 163.000 Euro verhängt.

Im Jahr 2022 ist die Anzahl der Verfahren auf 42 angestiegen. Vor allem bei Kfz-Technikern, Malern und Lackierern, Friseuren und Raumausstattern wurde kontrolliert. In Summe konnten dadurch Bußgelder in Höhe von ca. 113.000 Euro festgesetzt werden.

So kann ein Kunde sehen, ob ein Betrieb korrekt besetzt ist

Als Kunde besteht jederzeit ein Recht, sich die Handwerkskarte des Betriebes vorlegen zu lassen. Diese weist nach, dass der Salon im Verzeichnis der zugelassenen Betriebe steht und wer die fachliche Betriebsleitung hat.

Im Anschluss könne man auf Verlangen auch mit der Betriebsleitung sprechen, sagt das Ordnungsamt. Dem Kunden obliege es auch, sich direkt bei der Handwerkskammer zu informieren, ob für einen Betrieb eine fachliche Betriebsleitung in die Handwerksrolle eingetragen ist.

Kontrollen auch bei Bäckerei- und Konditorei-Betrieben

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 51 Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und die Handwerksordnung gezählt. Bußgelder diesmal: rund 130.000 Euro.

Im laufenden Jahr wurden (bis August) bereits 31 Ermittlungsverfahren eingeleitet, vor allem gegen Bäckerein und Konditoreien. rund 98.500 Euro verhängt. Kontrollschwerpunkt waren Bäckerei- und Konditoreibetriebe. Bußgelder: rund 98.500 Euro.

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