Bochum. Hinter den Kulissen des „Mississippi“ im Bochumer Bermudadreieck rumort es. Es geht um Geld und eine Räumungsklage. Diese Konsequenzen drohen.

Jumbo-Cocktails, täglich „Happy Hour“ und ein Junggesellenabschied: Während es im „Mississippi“ im Bochumer Bermudadreieck nach ganz normalem Alltag aussieht, gibt es hinter den Kulissen Streit um Geld, der die Beteiligten im September bis vor das Bochumer Landgericht geführt hat.

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Knapp 30.000 Euro Miete soll der Betreiber des Mississippi seiner Vermieterin Kerstin Schneider, die gemeinsam mit ihrem Mann Helmut auch das Union-Kino nebenan betreibt, schulden. „Wir haben mehrfach versucht, in Kontakt zu treten und das zu lösen“, sagt Kerstin Schneider. Das habe jedoch zuletzt immer schlechter funktioniert. „Wir konnten uns nicht mehr darauf verlassen.“

Mississippi in Bochumer Bermudadreieck gibt es schon seit mehr als 20 Jahren

Die Bar „Mississippi“ im Bochumer Bermudadreieck: Es gibt Ärger um Mietschulden und eine Räumungsklage.
Die Bar „Mississippi“ im Bochumer Bermudadreieck: Es gibt Ärger um Mietschulden und eine Räumungsklage. © FUNKE Foto Services | Sebastian Sternemann

Dabei sind das Union-Kino und das Mississippi schon lange Partner. Seit mehr als 20 Jahren ist die Bar eine feste Instanz im Bochumer Bermudadreieck – stets unter demselben Betreiber. Die Bar steht in der Kneipen-Szene für unkomplizierte Cocktails und schnelles Fingerfood, ist bei vielen Besucherinnen und Besuchern beliebt.

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Der Betreiber der Bar hat in Mülheim ein weiteres Standbein, führt dort außerdem ein eigenes Hotel. Es sei auch früher bereits ab und an zu unregelmäßigen Zahlungen gekommen, heißt es von der Union-Chefin. Das habe sich aber nie zu so einer hohen Summe angehäuft wie in jüngster Vergangenheit. Deshalb habe sie nun die Reißleine ziehen müssen.

Prozess vor dem Bochumer Landgericht

Vor dem Bochumer Landgericht wollte Kerstin Schneider in der vergangenen Woche schließlich mit einer Räumungsklage endgültig den Streit beenden. Ihr Mieter erschien jedoch nicht zum angesetzten Termin. „In der Sache ist ein Versäumnisurteil ergangen“, sagt Landgerichtssprecherin Katja Nagel auf Nachfrage dieser Redaktion. Die Betreibergesellschaft des „Mississippi“ unter Leitung des Gastronomen muss die Bar nun räumen. Noch bis zum 1. Oktober kann der Betreiber gegen das Urteil Einspruch einlegen. Der Betreiber des „Mississippi“ hat auf mehrere Anfragen dieser Redaktion nicht reagiert.

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Für Union-Chefin Kerstin Schneider ist die Räumungsklage der einzige Weg, das Problem mit dem säumigen Mieter zu lösen. Eines ist ihr aber sehr wichtig: „Es wird dort im Bermudadreieck auf jeden Fall weiter Gastronomie geben.“ Sie rechne damit, dass es einen fließenden Übergang gebe, also zu keiner Zeit ein Leerstand an der prominenten Stelle entstehe. „Wir sind bereits in guten Verhandlungen.“ Mehr möchte Kerstin Schneider zu diesem Zeitpunkt noch nicht verraten. Dennoch: Cocktails und Happy Hour wird es dort wohl auch in den kommenden Monaten und Jahren weiter geben.