Bochum-Innenstadt. Eine hässliche Brachfläche in Bochum soll bebaut werden. Doch der Investor streitet sich mit der Stadt. Warum diese seine Pläne ablehnt.
Seit vielen Jahren gammelt sie vor sich hin, die unansehnliche Brachfläche am Nordring/Ecke Kortumstraße. Mal wurde sie als Parkplatz genutzt, mal stand ein Imbisswagen auf dem kleinen Grundstück. Der Stadt Bochum war stets daran gelegen, die Baulücke zu schließen. Als die Fläche 2023 zwangsversteigert wurde, ging die Stadt leer aus. Ein Privatinvestor bekam den Zuschlag. Als er ankündigte, dort ein Mehrfamilienhaus bauen zu wollen, keimte Hoffnung auf.
Akeel Mukhsin, ein Geschäftsmann aus Dubai, ist der neue Besitzer des Eckgrundstücks. Er kam 2015 nach Deutschland, ließ sich zunächst in Augsburg nieder, bevor es ihn nach Bochum verschlug. Hier lebt er nun seit fünf Jahren und will hier auch investieren. „Viele kehren in den Sommern Dubai den Rücken, weil es dort viel zu heiß ist.“
17 Wohnungen sollen auf kleiner Fläche in der Bochumer City entstehen
Der Grundstücksbesitzer leitet eine Firma in Hofstede und hat detaillierte Pläne, wie sein Wohnhaus mit 17 Wohnungen und zwei Geschäften im Untergeschoss aussehen soll. Sechs Etagen soll es haben, plus Staffelgeschoss. Weil das Grundstück mit 252 Quadratmetern sehr klein ist, hat sein Architekt Ziad Khalil Taufik aus Mülheim zudem Auskragungen ab dem ersten Obergeschoss vorgesehen, um die Fläche optimal für Wohnzwecke auszunutzen.
Mukhsin liegt daran, schnell zu bauen. Der Vorentwurf für das Mietshaus liege seit vier Monaten bei der Stadtverwaltung, betont er. Und die, so kritisiert der 56-Jährige, lege ihm nun Steine in den Weg. „Die Stadt Bochum verlangt, dass ich mich auf fünf Etagen plus Staffelgeschoss beschränke und auf Auskragungen verzichte. Dann aber würde sich der Bau für mich wirtschaftlich nicht lohnen.“
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Er kann die Ablehnung seiner Pläne nicht verstehen und deutet auf ein Haus etwa 200 Meter weiter auf dem Nordring: Tatsächlich hat es sechs Etagen samt Staffel sowie Auskragungen. „Warum wurde das erlaubt, was mir verwehrt werden soll?“, fragt er.
Stadt Bochum: Wohnhaus muss sich in die Nachbarschaft einfügen
Die Antwort der Stadt Bochum: Sie verweist auf den geltenden Bebauungsplan. Die planungsrechtliche Beurteilung richte sich nach Paragraf 34 Baugesetzbuch. Das heißt, die künftige Bebauung des Eckgrundstücks müsse sich in die Bebauung der näheren Umgebung einfügen.
Die Geschosszahl und damit maximale Höhe leite sich von den unmittelbar angrenzenden Gebäuden an der Kortumstraße bzw. am Nordring ab. Sprecher Peter van Dyk: „Die Umgebungsbebauung ist dort überwiegend viergeschossig, teilweise mit Staffelgeschoss oder ausgebautem Satteldach, daher sieht die Stadt an dieser Stelle keine sechsgeschossige Bebauung. Die höhere Bebauung im weiteren Verlauf des Nordrings liegt in einem anderen städtebaulichen Kontext, sie kann deshalb nicht herangezogen werden.“
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Gleichwohl zeige die Stadt vitales Interesse an einer Bebauung. Ihr sei ein besonderes Anliegen, den städtebaulichen Missstand an dieser Ecke zu beheben und eine Revitalisierung der ungenutzten Fläche qualitativ voranzutreiben - insbesondere als positiven Impuls für die Innenstadt Bochum.
Am Bochumer Ring sollte eine geschlossene Häuserfront entstehen
Peter van Dyk: „Das Eckgrundstück ist eine klassische, offene Baulücke der Nachkriegszeit, die seit Jahrzehnten brachliegt bzw. nicht ideal genutzt wurde. Am Ring sollte in den Jahren des Wiederaufbaus eine geschlossene Bebauung desselben Haustyps entstehen, welche auf dem Eckgrundstück leider nie umgesetzt wurde. Das Grundstück bildet, im Übergang vom Stadtparkviertel, das nordwestliche Entrée in die Bochumer Innenstadt und ist deshalb von hoher städtebaulicher Bedeutung.“
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Doch neben der Geschosszahl gebe es noch andere Hindernisse im Dialog mit dem Bauherrn, so der Stadtsprecher. So sei die Frage nach den Stellplätzen bislang ungeklärt. Dazu Architekt Ziad Khalil Taufik: „Wir haben der Stadt eine Ablöse der Stellplätze vorgeschlagen, und sie zeigte sich einverstanden.“ Bei der Stellplatzablöse können sich Bauherren von der Verpflichtung, Parkplätze auszuweisen, befreien lassen durch die Zahlung einer Geldsumme.
Bislang liegt der Stadt Bochum noch kein Antrag auf Bauvorbescheid vor. Investor Akeel Mukhsin: „Ich habe bislang 680.000 Euro für den Kauf und Steuern in das Grundstück investiert. Bleibt die Stadt hart, weise ich hier Parkplätze aus.“