Bochum. Hunde sind auf den städtischen Friedhöfen in Bochum verboten. Monika Dietz (66) sammelt Unterschriften dagegen. Das sagt die Stadt.
Hunde gehören für Monika Dietz zum Leben dazu. Die 66-jährige aus Bochum-Langendreer hält selbst zwei Hunde, ist mit den Tieren viel in ihrem Stadtteil unterwegs – und ärgert sich über das generelle Hundeverbot auf dem städtischen Friedhof an der Stiftstraße. Vor wenigen Tagen hat sie eine Unterschriftensammlung gestartet. Sie fordert, dass zumindest das Betreten mit einem Hund an der Leine möglich sein sollte. „Wir sind der festen Überzeugung, dass angeleinte Hunde keine Gefahr darstellen, solange sie von ihren Halterinnen und Haltern kontrolliert und ordnungsgemäß geführt werden“, sagt Dietz.
Bei Friedhöfen handele es sich in erster Linie um Trauer- und Gedenkorte, erklärt Stadtsprecher Peter van Dyk. Hunde seien dort spätestens seit dem 19. Jahrhundert verboten, bereits die Friedhofssatzung von 1883 treffe hierzu Regelungen. Insofern gelte das Verbot für den Friedhof Langendreer seit seinem Bestehen. Ziel sei es, „Würde und Ruhe der Toten und die Trauer der Angehörigen nicht zu stören“.
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Hundeverbot auf Friedhof Langendreer wird regelmäßig kontrolliert
Es gehe bei dem Verbot „um die Sauberkeit der Friedhöfe, das Verhalten der Hundebesitzerinnen und -besitzer, störendes Bellen, Angstgefühle, aber auch um den Schutz von Vögeln und Wildtieren bzw. das Verhindern von Rissen durch Hunde“, erklärt van Dyk.
Nach Verstößen seien die Kontrollen verschärft worden, haben Anwohnerinnen aus Langendreer beobachtet. Immer wieder hätten frei laufende Hunde den Friedhof verschmutzt, Besucherinnen und Besucher sich darüber beschwert, berichtet Dietz. Das Ordnungsamt sei nun mehrmals am Tag vor Ort, erzählt eine Hundehalterin. Die Strafen erschienen ihr dabei sehr beliebig, erzählt sie weiter. „Manche Halter bekommen nur eine mündliche Verwarnung und andere werden mit verschieden hohen Bußgeldern bis zu 75 Euro abgestraft.“
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Weg aus Siedlung zur Straßenbahn führt über den Friedhof
Klare Regeln seien wichtig, sagt Monika Dietz. Regeln, „die sowohl die Bedürfnisse der Trauernden, als auch die der Hundebesitzerinnen und -besitzer berücksichtigen“. Auch mit Kontrollen durchs Ordnungsamt hat sie kein Problem. „Wenn die Hunde nicht angeleint sind, dann sollen die Halterinnen und Halter auch Strafe zahlen“, erklärt die 66-Jährige.
Für sie und andere Hundehalterinnen und -halter sei die Möglichkeit, den eigenen Hund auf den Friedhof mitzunehmen, aus verschiedenen Gründen dennoch sehr wichtig. In Begleitung ihrer Hunde fühlen sie sich nach eigenen Angaben deutlich sicherer als allein. Ein weiterer Aspekt: Aus der Wohnsiedlung am Eschweg führe der direkte Weg zur Straßenbahnhaltestelle „Am Jäger“ über den Friedhof. „Wenn man den Hund mitnehmen will, muss man ganz außen herumgehen“, sagt Dietz, „an der Baroper Straße entlang und dort gibt es keinen Fußgängerweg, ausschließlich einen Standstreifen.“
„Ich habe meine Eltern extra auf dem evangelischen Friedhof in Langendreer beerdigen lassen, damit ich das Grab mit dem Hund besuchen kann. Der gehört ja schließlich auch zur Familie.“
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Auf dem evangelischen Friedhof gelten andere Regeln
Und dann ist da noch der emotionale Aspekt, der den Initiatorinnen der Unterschriftensammlung wichtig ist: Für viele Halterinnen und Halter sei es wichtig, dass ihr Haustier sie zum Grab eines geliebten Menschen begleiten könne, sagt Hundehalterin Jessica Schorsch (47). Auf dem evangelischen Friedhof, nicht weit entfernt, sind Hunde nicht kategorisch verboten. Dort dürfen sie, das bestätigt die evangelische Kirche, an der Leine geführt werden.
Sie habe, erzählt Jessica Schorsch weiter, ihre Eltern extra dort beerdigen lassen: „Damit ich das Grab mit dem Hund besuchen kann. Der gehört ja schließlich auch zur Familie.“
Hier kann man unterschreiben
Die Unterschriftenlisten liegen an folgenden Stellen aus:
Buchhandlung Gimmerthal, Alte Bahnhofstraße 39
Lechniak Sportgeschäft, Alte Bahnhofstraße 52
Total-Tankstelle, Hauptstraße 279
Tintenklecks Langendreer, Alte Bahnhofstraße 11
Denns BioMarkt, Birkhuhnweg 5a
Fam. Dietz, Eschweg 75
Dass mittels Aushang für die Unterschriftensammlung geworben werde, sei der Friedhofsverwaltung bekannt, sagt Stadtsprecher Peter van Dyk. „Da der Aushang auf die Änderung der Friedhofssatzung abzielt und dies Aufgabe des Stadtrates und damit der Politik ist, erfolgt keine inhaltliche Bewertung durch die Friedhofsverwaltung.“ Noch sei nicht klar, was genau auf welchem Wege an die Stadt herangetragen werde, deshalb könne über das weitere Vorgehen keine Aussage getroffen werden.