Bochum. Eine Tochterfirma der Faber-Gruppe hat einen Mitarbeiter entlassen – wegen zweifelhafter Atteste. Vor Gericht erscheint der Mann ohne Schutzmaske.
Gekündigt hat ein Unternehmen der Bochumer Faber-Firmengruppe Ende 2020 einem Beschäftigten. Der Callcenter-Agent hatte mit aus Sicht des Unternehmens zweifelhaften Attesten vermeiden wollen, am Arbeitsplatz eine Corona-Maske zu tragen. Nun haben sich beide Seiten vor dem Arbeitsgericht Bochum getroffen.
Kläger erscheint auch vor Gericht ohne Maske
Auch dort erschien der Kläger am Dienstagmorgen ohne Corona-Schutzmaske und wurde daher von Richterin Jessica Bollig des Saals verwiesen. Eine Teilnahme an der Verhandlung sei nur mit Maske möglich, so die Arbeitsrichterin.
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Gekündigt hatte die Direct Call GmbH, die mit ihren 300 Beschäftigten exklusiv das Service-Center des Lottdienstleisters Faber betreibt und die im Jahr 2019 einen Umsatz von etwa 12,7 Millionen Euro erzielte, dem Callcenter-Agent Anfang Dezember 2020 fristgemäß zum Ende des Jahres 2020. Der Mann habe sich nicht an die Vorschrift halten wollen, in den Räumen des Unternehmens eine Corona-Schutzmaske zu tragen, so Direct-Call-Berater Wilfried Winkel. Die dazu vorgelegten Attestes sorgten beim Arbeitgeber für Argwohn.
Ex-Mitarbeiter legt Attest von umstrittenen Bochumer Hausarzt Dr. Triebel vor
„Zuerst hat der Mann ein Blanko-Attest vorgelegt, das er aus dem Internet heruntergeladen hat“, so Winkel. Später habe er dann ein Attest des Bochumer Mediziners Andreas Triebel vorgelegt. Darin habe es geheißen, der Betreffende sei „aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit“. Triebel wurde in der Vergangenheit die „Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ vorgeworfen. Die Bezirksregierung Arnsberg prüft, ob ihm die Zulassung entzogen wird.Die Staatsanwaltschaft Bochum hat beim Landgericht mittlerweile Anklage gegen den Hausarzt in dieser Sache erhoben.
Beide genannten Bescheinigungen sind aus Sicht des Unternehmens nicht akzeptabel. Es kündigte fristgemäß und beruft sich dabei u.a. auf die Fürsorgepflicht gegenüber allen Beschäftigten.
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Beide Seiten einigen sich auf Vergleich
Der zum 31. Dezember 2020 gekündigte Arbeitnehmer mochte das nicht hinnehmen und klagte vor dem Arbeitsgericht. Eine der Forderungen: die Wiederherstellung des Arbeitsverhältnisses zu Bezügen von etwa 2200 Euro brutto monatlich. Dies indes zielte wohl er auf eine mögliche Abfindung ab. Denn mittlerweile, so die Anwältin des Klägers, die Bochumer Rechtsanwältin Heike Schneppendahl, habe ihr Mandant wieder eine Beschäftigung.
Beide Seiten einigten sich am Ende auf einen Vergleich. Die Direct Call GmbH zahlt ihrem früheren Beschäftigten eine Abfindung in Höhe von 3300 Euro und stellt ihm ein „qualifiziertes, wohlwollendes Zeugnis“ aus, so die Formulierung von Richterin Jessica Bollig.
Andere Beschäftigte legen qualifiziertes Attest vor
Aus Sicht des beklagten Unternehmens ist das ein guter Kompromiss, so die Vertreter der Call-Direct-Seite. Schließlich hätte im Zweifelsfall eine Zahlung der Bezüge für 14 Monate und damit von etwa 30.000 Euro im Raum gestanden.
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Weitere juristische Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit den Corona-Bestimmungen im Unternehmen hat es laut Call Direct nicht gegeben. Zwei andere Beschäftigte arbeiten zwar ohne die eigentlich vorgeschriebene Maske. „Aber dafür haben sie auch ein qualifiziertes Attest eines seriösen Arztes vorgelegt“, so Unternehmensberater Wilfried Winkel.