Bochum. Wer Corona-Tests am Arbeitsplatz verweigert, dem droht die Kündigung. Das Arbeitsgericht Bochum beschäftigt sich mit den ersten Fällen dieser Art.

Zu den täglichen Ritualen vor Arbeitsbeginn gehört es seit Ende November, den 3G-Nachweis zu erfüllen. Geimpft, genesen oder getestet müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sein, um ihren Job ausüben zu können. Aber was ist, wenn sich Beschäftigte nicht daran halten?

Testverweigerer hatte angekündigt, sich krankschreiben zu lassen

Das Arbeitsgericht Bochum beschäftigt sich jetzt mit den ersten Fällen dieser Art. So hat nach Auskunft der der Arbeitgeberverbände Ruhr/Lippe ein „Testverweigerer“ gegen seine fristlose Kündigung geklagt. Der Monteur hatte einen Tag vor Beginn der 3G-Regel am Arbeitsplatz angekündigt, sich nicht testen lassen zu wollen und stattdessen krankschreiben zu lassen, um der Nachweispflicht zu entgehen.

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Der Arbeitgeber habe nach der dann tatsächlich erfolgten Krankschreibung eine Abmahnung ausgesprochen und später die fristlose Kündigung folgen lassen. Das Urteil des Gerichts: Gekündigt hat der Arbeitgeber zurecht, in einem Gütetermin einigten sich beide Seiten aber darauf, dass die fristlose in eine fristgerechte Kündigung umgewandelt wird.

Das Arbeitsgericht Bochum beschäftigt sich noch mit einem ähnlichen Fall. Der Gütetermin dazu ist gescheitert, es wird zur Verhandlung kommen, so Arbeitsgerichtsdirektor Christian Vollrath. Weitere Termine, die im Zusammenhang mit der Missachtung von Corona-Bestimmungen am Arbeitsplatz stehen, sind bereits anberaumt.

Beschäftigte informieren sich vor allem über Lohnfortzahlung

Noch sind das offenbar Ausnahmen. So ist der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi Mittleres Ruhrgebiet bislang keine Kündigung eines Test- oder Impfverweigerers durch einen Arbeitgeber bekannt. „Aber das könnte sich ändern“, so Verdi-Rechtsanwalt Lars Hüsemann, wenn im März die Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen eingeführt wird.

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Schon jetzt sei der Informationsbedarf von Gewerkschaftsmitgliedern groß. „Zehn Prozent der Anfragen an die Rechtsabteilung drehen sich um Corona“, so Hüsemann, Und in 60 bis 70 Prozent dieser Fälle geht es um die Frage der Lohnfortzahlung, wenn der Arbeitgeber einem Beschäftigten den Zugang zur Arbeitsstelle verweigert, oder um Sanktionen.

Bislang, so ist aus Kreisen von Verbänden ebenso wie der Gewerkschaft zu hören, lassen sich die meisten Corona-Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Beschäftigten am Ende durch Gespräche klären. „Eine Kündigungsschutzklage mussten wir jedenfalls bislang noch nicht einreichen“, so Verdi-Rechtsanwalt Hüsemann.

Gewerkschaft hält Impfen für den besten Weg

Die Gewerkschaft selbst ist dabei in einer schwierigen Lage. Sie ist gehalten, ihre Mitglieder juristisch zu vertreten, auch wenn sie selbst „das Impfen für den besten Weg hält, die Corona-Pandemie so schnell und gut wie möglich zu bekämpfen“, sagt Bernd Dreisbusch, Verdi-Geschäftsführer im Bezirk Mittleres Ruhrgebiet. Innerhalb der Gewerkschaft werde zur Zeit intensiv diskutiert, ob sie sich nicht mit Aktionen stärker gegen Bewegungen wie die der Querdenker engagieren sollte.

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Derweil ist auch bei Unternehmen der Informationsbedarf in Sachen 3G groß, so die Auskunft von AGV und der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittleres Ruhrgebiet.

DGB informiert Mitglieder über Pflichten

Der Deutsche Gewerkschafts Bund (DGB) informiert seine Mitglieder darüber, was passiert, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinen 3G-Nachweis erbringen. Beschäftigte ohne diese Nachweis „dürfen keinen Zugang zur Arbeitsstätte erhalten und können somit ihre Arbeitsleistung in der Arbeitsstätte nicht erbringen. Dadurch entfällt grundsätzlich der Lohnanspruch“, heißt es auf dem Internetportal des DGB.

Und: „Ohne Arbeit – kein Lohn. Neben Entgelteinbußen können weitere Sanktionen in Betracht kommen, wie der Ausspruch einer Abmahnung bis hin zum Ausspruch einer Kündigung.“ Entscheidend sei immer der Einzelfall.