Oberhausen. Welche Corona-Regeln gelten, ist schwer zu überblicken. Die Stadt Oberhausen hat Verständnis, kulanter zeigt sich das Ordnungsamt deshalb nicht.

Dass es immer schwieriger wird, einen Überblick über die geltenden Corona-Regeln zu bekommen, dürfte unbestritten sein. Und man bestätigt es auch im Oberhausener Rathaus: „Hunderte Anrufe und Nachfragen“ erhalte man täglich über die Corona-Hotline (0208/825-7777), „aber auch Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern, dass die Lage nicht immer übersichtlich und nachvollziehbar sei“, gibt Stadtsprecher Uwe Spee zu.

Schließlich gesellen sich zu den regelmäßig aktualisierten Fassungen der NRW-Coronaschutzverordnung spezifische Regeln nur für Oberhausen – die stadteigenen Allgemeinverfügungen. Hinzukommt, dass seit der Verfügbarkeit von Schnelltests sehr individuell damit umgegangen wird, ob nun ein negatives Ergebnis notwendig ist. In den drei Ameos-Krankenhäusern beispielsweise ist erst ab Montag, 19. April, ein Schnelltest für Ausnahme-Besuche Pflicht; in anderen Kliniken gilt das schon länger. (Lesen Sie auch: Hier erhalten Sie kostenlose Schnelltests in Oberhausen - der Überblick)

Komplizierte Regelungen für den Vereinssport in Oberhausen

Herausfordernd ist es auch, Regeln beim Vereinssport einzuhalten. Das Training ist zwar grundsätzlich möglich - ohne Schnelltest allerdings nur mit maximal zehn Kindern bis zum Alter von 14 Jahren und maximal zwei erwachsenen Aufsichtspersonen. Auch mit 20 Kindern ist der Vereinssport zulässig, sofern bei allen Beteiligten ein negatives Testergebnis vorliegt.

Nun erfährt dies ein Verein nicht einfach so, wenn er auf die aktuelle Allgemeinverfügung der Stadt blickt. Die Antwort auf die Frage, was bei den Vereinen erlaubt ist, steckt in folgendem Absatz des Amtsblattes: „Es wird angeordnet, dass statt der Einschränkungen nach § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 8 CoronaSchVO die Nutzung der Angebote von einem tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests nach § 4 Absatz 4 CoronaSchVO abhängig ist.“

Ganz ohne Paragrafen ausgedrückt heißt das: Oberhausen ist mit einer anhaltenden Inzidenz über 100 eine sogenannte „Notbremse-Kommune“, hat sich als solche aber selbst als „Kommune mit Test-Option“ kategorisiert. Das bedeutet: Aufgrund der Vielzahl an Schnelltest-Möglichkeiten können hier Öffnungsschritte, die bei einer hohen Inzidenz eigentlich zurückgenommen werden müssten, bestehen bleiben – sofern getestet wird. Das heißt auch, dass dann 20 Kinder beim Vereinssport teilnehmen dürfen.

Schnelltest beim Friseur: Notwendig oder nicht?

Auch der Friseurbesuch kann derzeit viele Fragen aufwerfen. „Immer wieder rufen Kunden an, die fragen, ob sie einen Schnelltest für den Friseurbesuch benötigen“, erzählt man etwa beim Salon von Bernd Görg, Obermeister der Oberhausener Friseurinnung. Die kurze Antwort auf diese Frage lautet: in der Regel nein. Aber es gibt eben Ausnahmen.

So ist nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums in „Kommunen mit Test-Option“ wie Oberhausen grundsätzlich ein Schnelltest für alle körpernahen Dienstleistungen erforderlich. Allerdings gilt das nur für jene Anbieter, die nach dem 8. März 2021 geöffnet wurden. Für Friseure, die schon länger geöffnet waren, gilt diese Regel also nicht. Außer, so steht es in der Schutzverordnung, ein Kunde kann „zulässigerweise nicht oder nicht dauerhaft“ eine Maske tragen.

Sonderregeln in Oberhausen für Spielplätze und Privat-Fahrzeugen

Was das genau heißt, muss das Gesundheitsministerium auf Nachfrage erst noch mal selbst klären – und antwortet später: Wenn beispielsweise für eine Bartrasur die Maske abgenommen wird oder eine Person aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann, dann wird ein Schnelltest benötigt. Für die frische Rasur kurz die Maske herunterzunehmen, ist also eigentlich ungetestet nicht erlaubt.

Privat-Pkw und Spielplätze

Bei der gemeinsamen Nutzung von privaten Fahrzeugen durch Personen aus verschiedenen Hausständen besteht in Oberhausen für alle Personen die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen. Diese Verpflichtung gilt nur nicht für den Autofahrer. In der NRW-Coronaschutzverordnung ist dagegen die private Fahrzeugnutzung von der Maskenpflicht befreit. Die Oberhausener Sonderregelung wird damit begründet, dass bei Fahrgemeinschaften eine besonders erhöhte Gefahr der Ansteckung durch Aerosole bestehe.Als weitere Oberhausener Besonderheit ist hier die Nutzung aller Spielplätze von 19 Uhr bis 8 Uhr untersagt. In der NRW-Coronaschutzverordnung gibt es dagegen keine solche zeitliche Einschränkung. Die Regel dient „der Vermeidung von geselligen Zusammenkünften auf Spielplätzen, die insbesondere in den von der Regelung erfassten Zeiten zu verzeichnen sind“, heißt es in der Allgemeinverfügung der Stadt.

Nun gibt es jedoch auch Kommunen wie Duisburg oder Köln, die per Allgemeinverfügung entschieden haben, dass auch bei Friseuren grundsätzlich ein Schnelltest vonnöten ist. In Oberhausen gilt dies nicht. Dafür hat man auf anderen Ebenen Sonderregeln umgesetzt. Neben der Maskenpflicht an zahlreichen Orten der Stadt (vor Schulen, am Centro, auf mehreren Straßen in Sterkrade, Osterfeld, Alt-Oberhausen), ist das zum einen eine verschärfte Maskenpflicht in Fahrzeugen, zum anderen eine begrenzte Öffnungszeit von Spielplätzen.

Regel-Chaos: Stadt Oberhausen zeigt Verständnis - aber bleibt hart

Trotz des Regel-Wirrwarrs sieht sich die Stadt gut aufgestellt, wenn es darum geht, die aktuellen Anordnungen möglichst transparent darzustellen. Zu der kompliziert gehaltenen Sprache der Allgemeinverfügungen sagt Stadtsprecher Uwe Spee: „Amtsblätter sind eine Pflichtaufgabe, die in ebendieser Form rechtsverbindlich veröffentlicht werden müssen.“ Deshalb informiere die Pressestelle durch Plakate, mehrsprachige Flyer, auf Facebook und über die Homepage „in verständlicher Sprache“. Gerade die „offenen und ehrlichen“ Antworten auf Facebook seien ein „guter Seismograph“ für die Frage, wie das Informationsangebot noch besser aufbereitet werden könnte.

Dass es trotzdem schwierig ist, als Bürger auf dem Laufenden zu bleiben, verneint die Stadt nicht. „Dafür haben wir Verständnis“, sagt Spee – was allerdings nicht heißt, dass sich das Ordnungsamt bei den Kontrollen besonders tolerant zeige. Polizei und Ordnungsdienst arbeiten laut Uwe Spee weiterhin eng zusammen, um das geltende Recht durchzusetzen. „Verstöße werden konsequent verfolgt“. Dies gelte auch für die verschärfte Maskenpflicht im Pkw oder die begrenzte Öffnung der Spielplätze.

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